[] Im Rahmen eines Modellversuchs wurden im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln Spruchkörper eingerichtet, in denen auf Wunsch die mündliche Gerichtsverhandlung in englischer Sprache geführt werden kann. Knapp zwei Jahre nach dem Start dieses Modellversuchs fand am 24. November 2011 die erste Verhandlung in englischer Sprache vor dem Landgericht Köln statt.
Die Beklagte wurde dabei von Rechtsanwalt Dr. Christof Siefarth, LL.M., Partner im Kölner Büro der Sozietät GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten vertreten. „Die Möglichkeit, eine Gerichtsverhandlung in englischer Sprache durchzuführen, entspricht dem dringenden Bedürfnis des internationalen Rechtsverkehrs und stellt weder Justiz noch Anwaltschaft vor große Schwierigkeiten", sagte Dr. Siefarth und fügte hinzu: „GÖRG vertritt seine deutschen und internationalen Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts auch in internationalen Gerichts- und Schiedsverfahren, oft in englischer Sprache – warum nicht auch vor deutschen Gerichten?"
Der Modellversuch ist ein erster Schritt im Hinblick auf die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen vor deutschen Landgerichten. Zunächst ist es nur möglich, die mündliche Verhandlung in englischer Sprache zu führen, soweit beide Parteien dies übereinstimmend beantragen und der Fall einen internationalen Bezug aufweist. Es gibt Bestrebungen auch die Einreichung von Schriftsätzen und die Abfassung des Urteils in englischer Sprache zu erlauben, hierfür ist jedoch eine Gesetzesänderung notwendig. In einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 9. November 2011 haben Experten sowohl den Modellversuch als auch die beabsichtigte Gesetzesänderung begrüßt.