Am 20. Januar 2023 erklärte der BUND das Klageverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kohlekraftwerk der Trianel in Lünen für erledigt. Damit trat die Bestandskraft der immissions-schutzrechtlichen Genehmigung für das Kraftwerk ein.
Es endet auf diese Weise das 14 Jahre dauernde Klageverfahren, das drei Mal vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, zwei Mal vor dem Bundesverwaltungsgericht und einmal vor dem Europäischen Gerichtshof geführt wurde.
Gegenstand der Klage war im Kern stets die FFH-rechtliche Bewertung der Schadstoffeinträge aus dem Kraftwerk. Der BUND hatte diese als FFH-unverträglich eingeordnet. Gemessen an den zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Maßgaben konnte Trianel indes durch Vorlage detaillierter und umfangreicher Gutachten belegen, dass kein Zweifel an der FFH-Verträglichkeit besteht.
Das Gerichtsverfahren mit seinen – wie der zuständige Senat darlegte – mittlerweile an die 12.000 Blatt Gerichtsakten ist damit abgeschlossen.
Auf Seiten der Trianel waren der GÖRG-Anwalt Herr Dr. Christoph Riese und die GÖRG-Anwältinnen Frau Katharina Reiners und Frau Dr. Lisa Löffler tätig.
Berater Trianel
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Christoph Riese (Partner, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Berlin)
Katharina Reiners, LL.M. (Assoziierter Partnerin, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Köln)
Dr. Lisa Löffler (Associate, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Köln)