[Köln, ] Die BKK vor Ort, mit rund 800.000 Mitgliedern eine der größten deutschen Betriebskrankenkassen, muss Schadensersatz an die PubliCare GmbH wegen durch die Kasse herbeigeführter Kundenverluste zahlen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf kürzlich entschieden (Az. S11 KR 763/12).
Die Klägerin, die PubliCare GmbH aus Köln ist eines der führenden, bundesweit tätigen Homecare-Unternehmen. Zur Unternehmensgruppe gehören neben der PubliCare GmbH drei weitere Gesellschaften. Die Gruppe versorgt mit über 400 Mitarbeitern Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln in den Versorgungsbereichen Stoma-, Kontinenz-, Wundversorgung, Tracheostomie, enterale sowie parenterale Ernährung.
Im Hilfsmittelbereich ist eine Versorgung von Patienten nur möglich, wenn ein entsprechender Versorgungsvertrag des Leistungserbringers mit der Krankenkasse des Patienten besteht. Damit Leistungserbringer nicht willkürlich von der Versorgung ausgeschlossen werden können, eröffnet § 127 SGB V ihnen ein zwingendes gesetzliches Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen. Nachdem der aktuelle Versorgungsvertrag der PubliCare mit der Krankenkasse endete, hat die Kasse die Patienten der PubliCare an ihre sog. Premiumpartner verwiesen mit der Begründung, dass eine Versorgungsberechtigung der PubliCare nicht mehr bestehe. Tatsächlich war die PubliCare rechtzeitig einem bestehenden Versorgungsvertrag beigetreten und hatte so die Anschlussversorgung ihrer Patienten gesichert.
Nach erfolgreicher Durchsetzung der Versorgungsberechtigung zunächst im einstweiligen Rechtsschutz erhob GÖRG Hauptsacheklage beim Sozialgericht Düsseldorf auf Schadensersatzzahlung wegen der durch die unzulässigen Umsteuerungsmaßnahmen der Krankenkasse eingetretenen Kundenverluste der PubliCare GmbH. Das Sozialgericht Düsseldorf sprach PubliCare den begehrten Schadensersatz erstinstanzlich vollumfänglich zu.
Das Urteil hat Signalwirkung für die Branche, da Leistungserbringer ihre Schäden wegen willkürlichen Ausschlusses von der Versorgung gegen die oft monopolartig agierenden Krankenkassen in der Regel nicht gerichtlich einklagen.
GÖRG hat die PubliCare GmbH auch bereits in anderen gerichtlichen Verfahren gegen die Krankenkasse erfolgreich vertreten.
GÖRG verfügt über eine breite Expertise im Bereich Healthcare. GÖRG berät sämtliche Akteure der Branche, angefangen von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, wie Krankenhäuser, Heime, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste, über Unternehmen aus der pharmazeutischen Industrie, Pharmagroßhändler, Medizinproduktehersteller bis hin zu Ärzten und Apothekern.
Unzulässige Patientenumsteuerung: GÖRG erstreitet Sieg gegen die BKK vor Ort
27.03.2015