Der Bundesgerichtshof (BGH) bat in einem wegweisenden Urteil vom 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) die Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern erneut präzisiert und verschärft.
Unser Experte Dr. Dennis Hog hat in seinen Artikel in der Börsenzeitung das Urteil kommentiert und erklärt warum Verkäufer über Umstände aufklaren müssen, die für Käufer von erheblicher Bedeutung sind.