"Die EU-Kommission hat mit dem sog. „Company Law Package“ im Jahr 2018 eine Harmonisierung von grenzüberschreitenden Umwandlungsmaßnahmen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) in die Wege geleitet. Diese EU-Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten der EU bis Ende Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird eine fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie nicht erfolgen. Jedoch hat der Deutsche Bundestag mittlerweile am 20. Januar 2023 den finalen Regierungsentwurf verabschiedet und der Bundesrat soll im Februar 2023 den Änderungen zustimmen."
Unser Experte Dr. Martin Nentwig ordnet in diesem Fachbeitrag den Gesetzesentwurf ein und gibt einen Überblick über die umfangreiche Änderungen.