Mit Urteil vom 12.09.2023 hatte das OLG Frankfurt am Main über die Anwendung des § 179a AktG auf eine Publikums-KG im Falle der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu entscheiden.
Unser Experte Dr. Jan-Henric M. Punte informiert in diesem Fachbeitrag mit einem Kommentar zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 12.09.2023 – 5 U 116/22.