Es deutet sich schon jetzt an, dass neben den medizinischen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vor allem die wirtschaftlichen Folgen ein noch nie dagewesenes Ausmaß annehmen werden, das selbst die Folgen der Finanzkrise 2008/09 deutlich in den Schatten stellen wird. Schnelles und beherztes Handeln der Politik, bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus ebenso wie bei der Bekämpfung des Flächenbrandes in der Wirtschaft, vor allem im Mittelstand, dem Fundament des deutschen Wohlstandes, ist daher alternativlos.
Online-Event: Aktuelles zum Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG), 30. März 2020
Der deutsche Gesetzgeber hat sich dieser Aufgabe angenommen und nicht nur milliardenschwere Hilfspakete auf den Weg gebracht, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in einem noch vor wenigen Wochen kaum für möglich gehaltenen Umfang geschaffen, um Unternehmen auf dem Weg durch die Krise die nötigen Leitplanken zu reichen. Mit dem Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) will der Gesetzgeber helfen, durch die Corona-Pandemie bedingte Insolvenzen zu vermeiden. Allerdings: Nicht alle Probleme sind gelöst, nicht alle Unternehmen fallen unterschiedslos in den Anwendungsbereich der Regeln und auf manche Fragen wird erst die Praxis Antworten finden können.
Rund 200 Teilnehmer nahmen am 30. März an unserem Online-Event zum Thema „Aktuelles zum Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG)“ teil, in dem unser Referent Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle die gesetzlichen Regelungen, ihren Anwendungsbereich sowie offen gebliebene Fragen darstellte und Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten aufzeigte.
Im Nachgang zu dem Online-Event stellen wir Ihnen nachfolgend neben der Präsentation auch den aktuellen Kommentar von Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle und Annika Schulenberg zum COVInsAG in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) zur Verfügung.