[Köln, ] Das Amtsgericht Bersenbrück hat heute dem Antrag der Geschäftsführung der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben. Hintergrund ist eine am 30.09.2016 auslaufende Kreditlinie, deren Prolongation am heutigen Tage ungewiss geworden ist. Das Schutzschirmverfahren gewährt der Gesellschaft nunmehr für einen Zeitraum von drei Monaten, geschützt von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft.
Das Amtsgericht Bersenbrück hat Herrn Rechtsanwalt Michael Mönig, Münster, zum vorläufigen Sachwalter ernannt. Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG wird in der Eigenverwaltung von der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten unter der Federführung des Seniorpartners Dr. Jörg Nerlich beraten.