Beförderung & Karrierewege

Vom Associate zum Assoziierten Partner!

Claus Christopher Schiller

Vom Associate zum Assoziierten Partner  – Ein Erfahrungsbericht von Claus Christopher Schiller

Welche Veränderungen und Herausforderungen erwarten Sie nun als Assoziierter Partner?

Ehrlicherweise ist der Übergang fließend und das Wenigste ändert sich „über Nacht“ nur wegen der Ernennung. Bei GÖRG wird man frühzeitig gefördert aber auch gefordert. Das heißt auch als Associate ist man vom ersten Tag an voll dabei und sitzt nicht einfach im „Back-Office“ und schreibt wochenlang Vermerke ohne jemals Mandantenkontakt zu haben oder eben selbstständig Entscheidungen treffen zu müssen.

Welche sozialen Kompetenzen brauchen Sie insbesondere für den Anwaltsberuf?

Immer noch werden die sog. Soft Skills im Vergleich zur juristischen Fachexpertise (die selbstverständlich sein sollte) für eine erfolgreiche anwaltliche Karriere allzu oft unterschätzt. Hervorragende Staatsexamina und Zusatzqualifikationen sind schön, machen einen aber nicht zwangsläufig zu einem guten Anwalt bzw. einer guten Anwältin. Wichtig sind sowohl der richtige Umgang mit sich selbst, also Selbstkompetenz, als auch mit anderen, Sozialkompetenz.

Wesentlich, aber leider nicht wirklich zu erlernen, ist die Begeisterungsfähigkeit für die eigene Tätigkeit. Gerade im Anwaltsberuf, der – nicht nur in einer Großkanzlei – u.a. mit viel Stress und gelegentlich unchristlichen Arbeitszeiten verbunden ist, kann man meiner Meinung nach langfristig nur erfolgreich sein, wenn man mit Spaß und Energie hinter dem steht, was man tut. Nicht umsonst heißt es, dass intrinsische Motivation die bedeutendste und intensivste Form der Motivation ist.

Daneben sind gerade in Verhandlungen oder Konfliktsituationen Empathie, um angemessen reagieren und lösungsorientierte Vorschläge unterbreiten zu können, sowie ein gutes Durchsetzungsvermögen erforderlich. Letzteres sollte aber nicht dahingehend missverstanden werden, dass man immer das letzte Wort haben und seine Ansicht um jeden Preis durchboxen muss. Vielmehr geht es um (authentische) Überzeugungskraft, was manchmal eben auch bedeutet, an gewissen Stellen nachzugeben.

Verantwortungsbereitschaft sowie Entscheidungsfähig- und -willigkeit sind ebenso unerlässlich. Man kann seinen Mandanten nicht immer nur etliche Lösungswege vorstellen und sie dann mit der Entscheidung alleine lassen. Man sollte nicht übermäßig risikoavers sein und immer die Inanspruchnahme der Berufshaftpflicht fürchten, sondern sich vielmehr ein Herz fassen und dem Mandanten sagen: „Wir machen das jetzt so.“
Schließlich ist ein wenig Pragmatismus durchaus hilfreich.

Was war bisher die beste Entscheidung Ihrer beruflichen Laufbahn?

Natürlich als Rechtsanwalt bei GÖRG anzufangen. Und das nicht nur, weil ich aus meinem Bürofenster direkt auf den Kölner Dom schaue.

Gab es besondere Hilfestellungen die Ihnen zur Ernennung zum Assoziierten Partner geholfen haben?

Die Partner, mit denen ich zusammenarbeite, haben sicherlich einen großen Teil hierzu beigetragen. Zum einen habe ich mir hier abschauen können, wie man gewisse Dinge angeht (oder besser nicht). Zum anderen wurde mir schon früh der nötige Freiraum gelassen, um meine eigene Anwaltspersönlichkeit zu definieren und mich fachlich dort auszutoben, wo meine Interessen liegen.

Gibt es besondere Tipps, die Sie jungen Associates geben können, um die ersten Karriereschritte erfolgreich zu meistern?

Berufsanfänger sollten ein gesundes Maß an Selbstbewusstsein an den Tag legen. Daneben sollte man – das klingt genauso abgedroschen wie es wahr ist – über den (juristischen) Tellerrand hinausblicken. In fachlicher Hinsicht muss man, trotz aller Spezialisierung, zumindest ein generelles Problembewusstsein für andere Rechtsgebiete haben. Man kann beispielsweise auch im Arbeitsrecht nicht vernünftig beraten, wenn man nicht u.a. gewisse gesellschafts- oder steuerrechtliche Aspekte auf dem Schirm hat. Ähnlich verhält es sich in vielen Beratungsbereichen, wenn ich gar nicht verstehe, wie das Geschäft meines Mandanten funktioniert. Wenn ich etwa die Besonderheiten des Marktumfeldes nicht kenne, kann ich nur schwer einen Unternehmenskaufvertrag entwerfen, der denkbare Problemfelder angemessen abdeckt.

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