Glasglobus auf Moss gebettet
Tätigkeitsschwerpunkte

Environmental, Social, Governance: Wie Sie die ESG-Vorgaben meistern

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz, um das Thema Nachhaltigkeit ganzheitlich in Ihrem Unternehmen zu verankern.

Was bedeutet ESG?

ESG steht für Environmental, Social, Governance. Auf Deutsch: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung. Diese drei Säulen bilden den Rahmen für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. ESG umfasst Themen wie Klimaschutz, soziale Verantwortung sowie transparente und rechtssichere Unternehmensstrukturen.

Was sind die ESG-Herausforderungen? 

Mit dem Green Deal der Europäischen Union und den damit einhergehenden ESG-Anforderungen stehen Unternehmen und die öffentliche Hand vor immer komplexeren Herausforderungen.

Denn die Transformation hin zu einem nachhaltigen und ESG-konformen Wirtschaften erfordert nicht nur die Integration regulatorischer Vorgaben in Unternehmensprozesse, sondern auch effektive Präventionsmaßnahmen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Eröffnen Ihnen die ESG-Kriterien auch Vorteile?

Eindeutige Antwort: ja. Denn die ESG-Vorgaben bieten Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Umwelt- und gesellschaftliche Verantwortung mit nachhaltiger Unternehmensführung zu verbinden. Ihre Umsetzung steigert die Attraktivität für Investoren, minimiert Risiken und stärkt das Unternehmensimage durch Transparenz und ethisches Handeln. Ein gutes ESG-Rating hat positive Auswirkungen auf den Zinssatz bei Krediten und beeinflusst den Börsenkurs spürbar. Langfristig trägt ein gutes ESG-Rating zu Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit bei.

Als Wirtschaftskanzlei in Ihrer Nähe bietet Ihnen GÖRG spezialisierte Beratung mit praxisnahen Lösungen für die rechtssichere Umsetzung und Integration von ESG-Vorgaben. Wir unterstützen Sie dabei, Risiken zu vermeiden und die vielseitigen Vorteile sowie die daraus resultierenden strategischen Chancen zu nutzen – alles im Einklang mit der Organisation und den langfristigen Zielen Ihres Unternehmens.

Wir helfen Ihnen dabei. Einen ersten Überblick verschaffen Sie sich mit unserer ESG-Roadmap:
 

Das E in ESG

Profitieren Sie von unseren Leistungen im Bereich Environmental

Klimaschutz, Lieferketten, Zertifikate für grüne Energien, ökologische Kriterien im Bauwesen oder nachhaltige Ausschreibungen – diese und ähnliche Themen sind gegenwärtig in aller Munde. Die „Environmentals“ stehen für neue umweltbezogene Standards, die der Gesetzgeber zügig entwickelt, und beeinflussen zunehmend die Aktivitäten von Unternehmen. 

Diese stehen immer mehr vor der Herausforderung, konkrete Nachhaltigkeitsziele und -strategien für sich und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu definieren. Diese Ziele bilden die Basis für die Einführung und das Nachhalten spezifischer ökologischer Sorgfalts- und Berichtspflichten. Gleichzeitig treiben sie die Entwicklung innovativer Konzepte und nachhaltiger Formen unternehmerischen Handelns voran und fördern deren Etablierung im Markt.

Unsere Wirtschaftskanzlei unterstützt dabei umfassend: Wir klären über rechtliche Vorgaben auf, begleiten die Umsetzung und Integration von „Environmentals“ in Ihre Unternehmensprozesse und helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Auf folgende Umweltschutzbereiche haben sich unsere Experten fokussiert:

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist für die Transformation des Staats, der Wirtschaft und der Gesellschaft unabdingbar. Gerade das Vergaberecht weist ein immenses Lenkungspotenzial auf, das von der öffentlichen Hand auch genutzt wird. Das Vergaberecht ermöglicht eine ESG-bezogene soziale, ökologische und innovative Beschaffung. Es kann als Mittel eines generationengerechten staatlichen Handelns dienen.

Darüber hinaus spielen das Vergaberecht und die Möglichkeiten der nachhaltigen Beschaffung zunehmend auch für private Akteure eine Rolle, da sie aufgrund entsprechender Nebenbestimmungen in Fördermittelbescheiden an das Vergaberecht gebunden werden.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien
  • Nachhaltigkeitsaspekte im Vergabeverfahren
  • Interne Vergaberichtlinien im Zusammenhang mit nachhaltigen Beschaffungen
  • Strukturierung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren mit Bezug zum Klimaschutz sowie zur Energie- und Mobilitätswende
  • Umsetzung von vergaberechtlichen Auflagen
  • Strategische Angebotserstellung im Hinblick auf Vorgaben der Vergabeunterlagen (einschließlich der Strukturierung interner Verhältnisse bei Konsortialstrukturen)

Der Bau- und Immobilienwirtschaft kommt in Fragen der Nachhaltigkeit schon aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und der erheblichen Inanspruchnahme von Ressourcen eine besondere Bedeutung zu. Die Branche steht aktuell vor großen Herausforderungen, für die sie Lösungen finden muss. In diesem Zusammenhang rücken die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sowie die proaktive Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte verstärkt in den Fokus.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Nachhaltigkeit im Mietrecht, insbesondere Ausgestaltung von Green-Lease-Mietverträgen (ESG Clauses)
  • Mieterstrommodelle, Gebäudeenergiegesetz, kommunale Wärmeplanung
  • Nachhaltigkeitskriterien in Immobilientransaktionen
  • Nachhaltige Immobilienfinanzierungsverträge
  • Innovative Immobiliennutzungskonzepte (Corporate Living, Urbane und Last-Mile-Logistik, nachhaltige Raumkonzepte etc.) 
  • Nachhaltiges Bauen und Kreislaufwirtschaft (Circular Economy, Cradle to Cradle)

Die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Mensch und Wirtschaft sind bekannt und werden stetig spürbarer. Klimaschutz ist damit zu einer der drängendsten globalen Herausforderungen unserer Zeit geworden und verstärkt in den Mittelpunkt wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Diskussionen gerückt. Staatliche und private Akteure sind sich bewusst, dass für die Erreichung der Klimaneutralität CO2-Emissionen reduziert und weitere Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung ergriffen werden müssen. 

Die rechtlichen Entwicklungen auf nationaler Ebene, etwa durch die Klimaschutzgesetzgebung von Bund und Ländern sowie regulatorische Steuerungsinstrumente auf europäischer Ebene, zeigen, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit für Veränderungen erkannt hat. Eine entscheidende Rolle für den Klimaschutz kommt dabei der Energie- sowie der Mobilitätswende zu.

Unsere Beratungsschwerpunkte 

Energiewende

  • Ausbau der Erneuerbare-Energien-Produktion (Wind, Solar, Biomasse etc.)
  • Netzausbau (Strom)
  • Auf- und Ausbau Wasserstoff (Produktion und Infrastruktur): Bundesweites Wasserstoffkernnetz, Umwandlung kommunaler Erdgasverteilnetze 
  • Digitalisierung

Wärmewende

  • Wärmeerzeugung (insbesondere Geothermie)
  • Gebäudeenergiegesetz
  • Kommunale Wärmeplanung

Mobilitätswende

  • Um- und Ausbau der Schienennetze im Bereich Fernverkehr und ÖPNV (Deutschlandtakt, Nahverkehrskonzepte etc.)
  • Innovative Mobilitätskonzepte (autonomes Fahren, alternative Antriebskonzepte, Carsharing-Modelle, Urbane und Last-Mile-Logistik etc.)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist für Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Die Umsetzung im Unternehmen ist in der Praxis komplex, erfordert einen zeitlichen Vorlauf und personelle Ressourcen, idealerweise ausgestattet mit einem entsprechenden Know-how. 

Die Implementierung der Sorgfaltspflichten betrifft sämtliche Unternehmensbereiche und reicht von der (erstmaligen) Festlegung von Zuständigkeiten und spezialisierten Ansprechpartnern bis hin zu der (jährlichen) Berichtspflicht. Das Gesetz ist ein Anstoß zu einer systematischen und strategischen Auseinandersetzung mit Risiken und deren Auswirkungen auf das Unternehmensergebnis und die Unternehmensumwelt. Weitere Verschärfungen wird in absehbarer Zeit die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) schaffen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Unternehmensanalysen in Bezug auf die Anwendbarkeit des LkSG 
  • Menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette 
  • Risikomanagementsysteme (Zuständigkeiten, Risikoanalysen, Beschwerdesysteme etc.)
  • Berichte und Dokumentationen in Bezug auf die Erfüllung von Sorgfaltspflichten

Der Einsatz nachhaltiger Energieträger wird immer stärker eingefordert und nachgefragt. Dabei sollte der Markt darauf vertrauen können, dass in einem als nachhaltig angebotenen Energieträger auch nachhaltige und als fortschrittlich eingestufte Energie steckt und Berechnungsannahmen zutreffen. 

Zur Gewährleistung von Transparenz und Eindeutigkeit erwarten daher Europäische Union und Bund zunehmend eine Nachweisführung in Form von Zertifikaten bei nachhaltigen Energieträgern (Strom, Gas, Wärme, Kälte). Solche Zertifikate bilden eigenständige Wirtschaftsgüter, die grenzüberschreitend gehandelt oder an Handelsplätzen verkauft werden.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Herkunftsnachweise (HKN – Strom, Gas, Wärme, Kälte) und Grünstromzertifikate
  • CO2-Zertifikate
  • Biogaszertifikate und Biogasregister
  • Grüner-Wasserstoff-Zertifikate
  • Carbon-Farming-Zertifikate

Das S in ESG

Informieren Sie sich über unsere Leistungen im Bereich Social

Der Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit erfasst die soziale Verantwortung (CSR) von Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern, Kunden und der Gesellschaft im Allgemeinen. Fragen der Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte, der Vielfalt (Diversity) und Inklusion am Arbeitsplatz, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie die Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften müssen eng mit der Geschäfts- und Personalstrategie abgestimmt werden.

Noch konnte sich die Europäische Union im Unterschied zum E in ESG nicht auf eine soziale Taxonomie-Verordnung verständigen. Doch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) enthalten erste Vorgaben, die es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung seit 2024 zu beachten gilt. Zudem zählen die Reputation und die Anziehungskraft als Arbeitgeber in einem immer härter werdenden Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte zu den wichtigsten strategischen Treibern für Unternehmen. Das steigert auch für Ihr Unternehmen den Anreiz, den entsprechenden Rechtsrahmen für nachhaltige Arbeitsmodelle, Vergütungssysteme und Schutzkonzepte zu schaffen. Auf diesem Weg begleiten wir Sie mit unserer spezialisierten Beratung und praxisnahen Lösungen.

Im Bereich soziale Nachhaltigkeit haben sich unsere Experten auf folgende Themen spezialisiert:

New Work steht für den Wandel der Arbeitswelt durch Digitalisierung und veränderte Bedürfnisse neuer Generationen. Nachhaltige Arbeitszeitmodelle fördern Vielfalt, Chancengleichheit, eine faire Unternehmenskultur und die mentale Gesundheit der Mitarbeiter. Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten sind zentrale Elemente, die von Unternehmen aktiv gemanagt werden müssen. In Zeiten des Fachkräftemangels wird New Work zum entscheidenden Faktor für Mitarbeiterbindung und Innovationskraft.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Vielfalt, Inklusion, Gleichberechtigung, Equal Career
  • Mental Health
  • Flexible Arbeitszeitregelungen, mobiles Arbeiten im In- und Ausland

Nachhaltige Vergütungsmodelle (New Pay) verbinden Leistungsgerechtigkeit mit ethischen Standards und fördern so soziale Nachhaltigkeit und langfristige Mitarbeiterbindung. Transparente Systeme wie Equal Pay und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme stärken die Unternehmenskultur. Dadurch steigern Unternehmen die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter und sichern deren langfristige Bindung ans Unternehmen. Vorstände und Führungskräfte gehen durch die richtigen Anreizsysteme mit gutem Beispiel voran und setzen die Geschäftsstrategie nachhaltig um.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • ESG-Kriterien in Vergütung und Vergütungsstrategie
  • Zielvereinbarungen (Vorstände und Führungskräfte)
  • Equal Pay (Vergütungssysteme im AT-Bereich)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (Aktien- bzw. Aktienoptionsprogramme)
  • Corporate Living (als Mitarbeiterbindungsmaßnahme)

Nachhaltige Schutzkonzepte verbinden Gesundheitsförderung, Antidiskriminierungsrichtlinien und Inklusionsvereinbarungen, um eine respektvolle und gleichberechtigte Arbeitsumgebung zu schaffen. Diese Maßnahmen bewahren Mitarbeiter vor Risiken und Diskriminierung und fördern aktiv Inklusion. Sichere Meldewege für Hinweisgeber sind entscheidend, um ein transparentes und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. So werden Diversität und Inklusion (D&I) aktiv gefördert.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Gesundheitsschutz
  • Diskriminierungsschutz (Diversität)
  • Inklusionsvereinbarung
  • Hinweisgeberschutzsystem

Der Einsatz von Technologie und KI verbindet Chancen mit Herausforderungen und gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Transparente und gesetzeskonforme KI-Anwendungen sind entscheidend, um ethische Standards einzuhalten und Diskriminierung zu vermeiden. Vorausschauende (Rahmen-)Betriebsvereinbarungen ermöglichen mitbestimmungskonformen Fortschritt und sichern zugleich die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle
  • Arbeitskreis IT und KI-Ausschuss

Ein wirksames Konfliktmanagement ist für ein produktives Arbeitsumfeld unerlässlich. Es erkennt und löst Konflikte proaktiv, um Spannungen abzubauen und eine positive Unternehmenskultur zu fördern. Die Einführung geeigneter Mechanismen kann sicherstellen, dass Konflikte konstruktiv gemeistert werden. So verbessern Unternehmen das Arbeitsklima und die Zusammenarbeit. Verhandlungen mit Sozialpartnern (Betriebsräten, Personalräten und Gewerkschaften) sollten nachhaltig kooperativ und positiv auf die Zusammenarbeit der Menschen in Unternehmen wirken.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Verhandlungs- und Kommunikationsschulungen von Führungskräften
  • Moderation und Mediation zwischen Betriebs- und Sozialpartnern
  • Aufbau und Einführung von Konfliktmanagementsystemen

Das G in ESG

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz im Bereich Governance

Die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Governance) verpflichten Unternehmen, relevante Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen und darüber zu berichten. Dabei müssen sowohl die Risiken für das Unternehmen selbst als auch dessen Auswirkungen auf die Umwelt einbezogen werden. Diese Kriterien bilden die Grundlage für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Corporate Governance: ein unternehmensinternes System von Regeln, Richtlinien und Prozessen, das darauf ausgerichtet ist, die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens tatsächlich zu erreichen sowie eine zutreffende Berichterstattung gewährleisten zu können.

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung geben verstärkt Anforderungen und Standards für eine gute und nachhaltige Unternehmensführung vor. Darüber hinaus entwickeln Branchen und private Initiativen Parameter, die an eine gute und nachhaltige Unternehmensführung anzulegen sind. Investoren und Geschäftspartner wiederum prüfen, inwieweit sich die Corporate Governance an ESG-Zielen orientiert, und legen hierbei eigene Bewertungskriterien zugrunde. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Governance ESG-konform und rechtssicher zu gestalten.

Praxisnahe Beratung und Lösungen bieten Ihnen unsere Experten zu folgenden Governance-Themen:

Für Unternehmen und ihr Management können erhebliche Haftungsrisiken entstehen, wenn die stetig steigenden ESG-Anforderungen nicht erfüllt werden. Das bestehende Regulierungsdickicht ist jedoch kaum noch zu überblicken. Im Rahmen eines ESG Risk Assessments sollte daher regelmäßig eine „Risikoinventur“ unter Berücksichtigung der branchen- und unternehmensspezifischen Besonderheiten durchgeführt werden. Dabei werden die für das jeweilige Unternehmen geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen identifiziert und der Ist-Zustand bewertet. Auf dieser Basis wird ein spezifisches ESG-Risikoprofil erstellt, aus dem sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten lassen.

Eine fundierte ESG-Risikoanalyse ist nicht nur für das bestehende Unternehmen notwendig, sondern auch bei geplanten Akquisitionen und Fusionen. Nur wenn mögliche Auffälligkeiten bei Zielunternehmen möglichst frühzeitig erkannt werden, können diese im Transaktionsprozess angemessen berücksichtigt werden.

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • Identifizierung der für Unternehmen wesentlichen ESG-Themen
  • Durchführung einer Ist-Analyse von Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen ESG-Anforderungen (ESG-Red-Flag-Bericht)
  • Durchführung einer ESG Due Diligence im Rahmen von M&A-Transaktionen
  • Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei der Gestaltung von Kauf- und Joint-Venture-Verträgen
  • Unterstützung bei Post-Merger-Integration im Hinblick auf ESG-Strukturen

Aus allen ESG-Elementen ergeben sich für Unternehmen vielfältige Pflichten, die Haftungsrisiken für die Unternehmensleitung zur Folge haben können. So kann die Verletzung von ESG-bezogenen Pflichten zu empfindlichen Bußgeldern und/oder Schadensersatz-forderungen für Vorstände und Aufsichtsräte führen. 

Um diese Haftungsrisiken zu vermeiden, ist es für die Unternehmensführung unerlässlich, ein angemessenes Kontroll- und Risikomanagementsystem einzurichten, das ESG-bezogene Risiken berücksichtigt. Aber auch bei unternehmerischen Entscheidungen von Vorständen und Aufsichtsräten sind ESG-Anforderungen zu beachten, was insbesondere im Spannungsfeld zur Business Judgement Rule steht. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, empfiehlt es sich für alle Organmitglieder, ein fundiertes ESG-Wissen aufzubauen.

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • Erweiterung des Compliance-Management-Systems unter Berücksichtigung der ESG-Sorgfaltspflichten von Unternehmen und Unternehmensorganen 
  • Einhaltung von ESG-Vorgaben für Vorstandsverträge und Aufsichtsratsmandate
  • Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex
  • Bildung von Nachhaltigkeits- und ESG-Ausschüssen von Aufsichtsräten
  • ESG-Besonderheiten in kommunalen Gesellschaften
  • Nachhaltigkeitspflichten in der Insolvenz und ihre Relevanz für den Insolvenzverwalter
  • ESG-Klageverfahren

Aufgrund europäischer Vorgaben sind viele Unternehmen verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht bereitzustellen. Dieser Bericht soll neben den Risiken für das Unternehmen selbst auch die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt beinhalten.

Für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es zu klären, wie sie ihre Nachhaltigkeitsstrategie zukünftig aufstellen und steuern, auch vor dem Hintergrund zunehmender Regulatorik wie LkSG, Klimaschutzgesetz, EnWG, Gebäudeenergiegesetz etc.

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • Prüf-, Überwachungs- und Berichtspflichten, insbesondere im Zusammenhang mit Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Lieferkettenrichtlinie)
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Non-Financial Reporting Directive (NFRD)
  • Sanktions-/Außenwirtschaftsrecht
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Neue Formen des Unternehmenseigentums gewinnen zunehmend an Bedeutung in rechtspolitischen Diskussionen. Viele Unternehmen setzen bereits alternative Eigentümerstrukturen um, etwa durch gesellschafts- oder stiftungsrechtliche Modelle wie das „Verantwortungseigentum“ oder „Steward-Ownership“. Diese Ansätze fördern eine nachhaltige und werteorientierte Wirtschaftsweise und bieten zudem innovative Lösungen für eine zukunftssichere Unternehmensnachfolge.

Mit Blick auf die Unternehmensnachfolge bieten diese Konzepte eine weitere Gestaltungsmöglichkeit.

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • Umsetzung alternativer Eigentümerstrukturen bei Unternehmen (z. B. Veto-Anteils-Modell, Stiftungsmodelle, Non Exit Oriented Startups)
  • Übergang von Unternehmen in Verantwortungseigentum
  • Finanzierung von Unternehmen im Verantwortungseigentum
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge durch Umwandlung in Verantwortungseigentum
  • Kapitalmarkttransaktionen zum Übergang in eine nachhaltige Unternehmensform

Die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen ist oft mit höheren Kosten verbunden, welche nicht immer vom Abnehmer und Verbraucher honoriert und ausgeglichen werden. Nachhaltigkeitsziele können daher häufig nur durch Kooperationen von Unternehmen erreicht werden, die zueinander im Wettbewerb stehen. 

Das Kartellrecht gibt den Rahmen für derartige Kooperationen vor. Nachhaltigkeitskooperationen müssen so umgesetzt werden, dass keine kartellrechtlichen Risiken verbleiben, die den Erfolg der Kooperationen bedrohen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Kartellrechtliche Compliance bei Nachhaltigkeitsinitiativen und -kooperationen 
  • Entwicklung von kartellrechtlich unbedenklichen Umsetzungsoptionen für Nachhaltigkeitskooperationen zwischen Wettbewerbern
  • Abstimmungen von Nachhaltigkeitskooperationen mit dem Bundeskartellamt beziehungsweise der Europäischen Kommission und soweit erforderlich mit ausländischen Kartellbehörden

Sustainable Finance

Unsere Erfahrung für einen nachhaltigen Finanzsektor

Die Europäische Union hat die Transformation des Finanzmarktsektors als zentrales Werkzeug identifiziert, um ihre Klimaziele zu erreichen. Einerseits benötigt der Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit weltweit massive Investitionen, andererseits müssen Finanzprodukte wie Fonds, Aktien und Anleihen „grüner“ werden. 

Dazu hat die EU ein umfassendes Sustainable-Finance-Regelwerk zur Bestimmung und Regulierung von Finanzmarktprodukten verabschiedet. Ziel ist es, den Kapitalfluss in nachhaltige Projekte zu lenken und die Transparenz von Finanzinstrumenten zu steigern. Finanzinstitute müssen sich an strengere aufsichtsrechtliche Vorschriften halten und ihre internen Prozesse und Risikobewertungen anpassen. Die Strukturierung nachhaltiger Investments und ESG-konformer Finanzinstrumente wie Green Bonds oder Green Loans wird dadurch immer komplexer. Behalten Sie den Durchblick und lassen Sie sich beraten.

Unsere Experten freuen sich auf Ihre Anfragen zu folgenden Sustainable-Finance-Themen:

Die unter dem EU Green Deal im Bereich Sustainable Finance rasant fortschreitende Regulierung macht deutlich, dass die Berücksichtigung von ESG-Faktoren von Unternehmen nicht nur langfristig für ein erfolgreiches Wirtschaften unerlässlich ist. Vielmehr drohen bei Außerachtlassung der insbesondere für Kapitalmarktteilnehmer geltenden regulatorischen Vorgaben immense Haftungsrisiken und Rufschädigungen. Eine kompetente Aufstellung in Sachen ESG ist daher von zentraler Bedeutung.

Gegenstand von Kapitalmarkt-Compliance sind der Anlegerschutz sowie die Integrität des Kapitalmarkts. Im Zusammenhang mit ESG kommt es daher zu erhöhten Transparenzanforderungen. Außerdem umfasst der ESG-bezogene Pflichtenkatalog aber auch Vorgaben für die Unternehmensführung sowie für die von den Unternehmen angebotenen Leistungen.

Im Rahmen der Anlageberatung und Vermögensverwaltung müssen beispielsweise die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden erfragt und in die Geeignetheitsprüfung einbezogen werden. Um auf die von den Kunden geäußerten Bedürfnisse eingehen zu können, bedarf es wiederum entsprechender Produkte sowie diesbezügliche Informationen von den Kapitalmarktteilnehmern.

Das ESG-Regelwerk soll also insgesamt dazu dienen, Investitionsströme in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Bußgelder sowie Schadensersatzforderungen. In Anbetracht dieser Risiken wird ESG-Compliance auch im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen immer mehr an Bedeutung gewinnen und muss daher im Rahmen einer ordnungsgemäßen Due-Diligence-Prüfung berücksichtigt werden.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • ESG-bezogene Compliance-Anforderungen und Risikomanagement
  • Vermeidung von sowie Vertretung im Fall von drohender Anlageberatungshaftung im Zusammenhang mit der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen
  • Due-Diligence-Prüfungen mit ESG-Bezug bei M&A-Transaktionen

Auch bei der Konzeptionierung von Finanzinstrumenten müssen ESG-bezogene Vorgaben berücksichtigt werden. Es geht hier insbesondere darum, der Gefahr von Greenwashing zu begegnen und auf diese Weise eine Vielzahl von Investoren zu gewinnen.

Ein aktuelles Beispiel ist der EU-Green-Bond-Standard. Dieser ist seit Dezember 2024 anwendbar und wird nach den bisherigen Prognosen den bereits wieder erstarkten Markt für grüne Anleihen weiter stimulieren. Anleihen, die diesem Standard entsprechen, müssen unter Bezugnahme auf die EU-Taxonomie-Verordnung besondere, an ökologische Nachhaltigkeitskriterien geknüpfte Bedingungen erfüllen. Auf diese Weise sollen Vergleichbarkeit und Klarheit garantiert und das Vertrauen der Investoren in die Werthaltigkeit der Anlage gestärkt werden.

Aber auch darüber hinaus stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, nachhaltige oder an Nachhaltigkeitsmerkmale gekoppelte Finanzinstrumente zu entwickeln und auf diese Weise Investoren für sich zu gewinnen. Herangezogen werden können beispielsweise von der ICMA (International Capital Market Association) entwickelte Nachhaltigkeitsstandards. 

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • EU Green Bond Standard
  • Sustainability-Linked Bonds & Loans
  • Nachhaltige Schuldscheine, Derivate, Verbriefungen und strukturierte Produkte
  • Auflage und Strukturierung von Nachhaltigkeitsfonds
  • Beratung zu ESG-Ratings

Impact Investments zielen darauf ab, neben finanziellen Erträgen auch soziale und ökologische Auswirkungen zu erzielen. Besonders reizvoll ist in diesem Zusammenhang der Bereich der alternativen Investments, insbesondere Investitionen in Green Funds.

Sie ermöglichen es, über traditionelle Anlageklassen hinaus gezielt sowohl finanzielle Rendite als auch nachhaltige Wirkungen zu erzielen – genau nach den Anforderungen der Investierenden.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Strukturierung von Green Funds entlang aller ESG-bezogenen Vorgaben
  • Orientierungshilfe im regulatorischen Dickicht von ESG-bezogenen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • Erstellung des gesamten Vertragswerks sowie systematische Übersicht über alle Berichtspflichten (einschließlich Muster zu Berichtsformaten)
  • Vermeidung von Greenwashing-Vorwürfen
  • Beratung zu Eingriffsmöglichkeiten und Prüfrechten der BaFin

Finanzdienstleister müssen zahlreiche regulatorische Vorgaben erfüllen, die ein effektives und engmaschiges Risikomanagement erfordern. Dabei geht es nicht nur darum, soziale und ökologische Risiken vom eigenen Geschäft fernzuhalten. Sie sind auch dafür verantwortlich, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf soziale und ökologische Aspekte auswirkt.

ESG-Regeln beeinflussen unter anderem die Kapitalanforderungen von Banken, die Verfahren der Bankenaufsicht und die Offenlegungspflichten. Auch der Finanzvertrieb steht vor neuen Anforderungen, etwa bei der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung. Diese Abfrage kann digital erfolgen und umfasst zudem produktspezifische Vorgaben, etwa für den Vertrieb von ELTIF-Fonds. 

Darüber hinaus entstehen infolge der ESG-Standards neue Arten von Finanzdienstleistern wie etwa ESG-Rating-Provider, die einem eigenen Regulierungsrahmen unterliegen. Diese neuen Akteure tragen dazu bei, die ESG-Vorgaben in der Finanzbranche umfassend umzusetzen.

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • Einfluss von ESG-Risiken an Eigenkapitalanforderungen, Integration von ESG-Aspekten in die Kalkulation des Kreditrisikos
  • Strategien zum effektiven Risikomanagement unter Einbeziehung von ESG-Risiken
  • Anforderungen der BaFin vor dem Hintergrund der Integration von ESG-Belangen in die MaRisk
  • Beratung zu gesteigerten Offenlegungspflichten nach Art. 449a CRR 
  • ESG-Anforderungen an den MiFID-regulierten Finanzvertrieb, Nachhaltigkeitspräferenzabfrage 
  • Anforderungen beim ELTIF-Vertrieb 
  • Anforderungen nach ESG-Rating-Provider-Verordnung

Die Finanzierung von Sozial- und Nachhaltigkeitsunternehmen bringt besondere Herausforderungen mit sich. Sie reicht von der Kenntnis des relevanten Ökosystems und der Intermediäre über die gesellschaftsrechtliche Strukturierung bis hin zur Aufnahme von Eigen-, Fremd- oder Mezzanine-Kapital. Auch Folgefinanzierungen und Exits erfordern ein genaues Verständnis der Besonderheiten, die mit nachhaltigem Unternehmertum und langfristiger Finanzierung einhergehen.

Themen wie Gemeinnützigkeit, Verantwortungseigentum oder Non Exit Oriented Startups (NEOS) spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Veränderungen durch ESG-Standards eröffnen zudem neue Möglichkeiten, nachhaltige Geschäftsmodelle effektiv zu finanzieren und langfristig erfolgreich zu machen.

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • Gesellschafts- und steuerrechtliche Strukturierung von Sozial- und Nachhaltigkeitsunternehmen
  • Gründungen, Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen zur Umsetzung innovativer nachhaltiger Unternehmensformen
  • Fremdkapitalfinanzierung für Sozial- und Nachhaltigkeitsunternehmen
  • Aufnahme von Eigen- und Mezzanine-Kapital am privaten und öffentlichen Kapitalmarkt
  • Umwandlungen und Unternehmenstransaktionen 

Sustaina­bility Claims

Schützen Sie sich vor Reputationsverlust und Schadensersatzforderungen

Die Transformation zu einer nachhaltigen und enkelgerechten Welt basiert nicht mehr nur auf zivilgesellschaftlichem Druck, sondern in zunehmendem Maße auf national und international verbindlichen Regelungen. Diese Regelungen sind an vielen Stellen auslegungsbedürftig. Zudem beschäftigt der Querschnittsbereich ESG verstärkt Behörden und Gerichte. 

Unternehmen, die ihr Nachhaltigkeitsversprechen nicht einlösen und gegen die ESG-Regulatorik verstoßen, riskieren erheblichen Schaden für ihre Unternehmensreputation. Gleichzeitig drohen konkrete Haftungs- und Schadensersatzansprüche. Diese können von einer Vielzahl neuer Akteure, insbesondere im Bereich von Massenverfahren, angezeigt oder eingeklagt werden. Lassen Sie Ihre Nachhaltigkeitsaussagen auf Konformität mit aktuellen ESG-Standards überprüfen. Wir unterstützen Sie bei einer sicheren und transparenten Kommunikation.

Unsere Experten beraten Sie zu folgenden Themen im Bereich Sustainability Claims:

Die steigenden Transparenzanforderungen unter dem Stichwort „Sustainable Finance“ machen eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Unternehmen erforderlich. Im Finanzdienstleistungssektor gelten zahlreiche Informationspflichten. Diese ergeben sich aus der EU-Transparenz-Verordnung sowie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ab 2025 die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erweitert. Ergänzend legt die EU-Taxonomie-Verordnung einheitliche Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit fest.

Bei Verstößen gegen die Pflichten im Bereich der Unternehmensberichterstattung drohen empfindliche Bußgelder auf der Grundlage von §§ 331, 334 HGB, welche bis zu zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes betragen können. Daneben ergeben sich möglicherweise Schadensersatzansprüche, die sich auch gegen die Verantwortlichen persönlich richten können.

Außerdem müssen aufgrund der stetig wachsenden Bedeutung von ESG-Faktoren für Investmententscheidungen am Kapitalmarkt die Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität sowie zum Insiderrecht im Blick eingehalten werden. Auch hier sind Verstöße straf- und bußgeldbewehrt und können zudem Schadensersatzansprüche begründen.

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Vertretung im Fall von Bußgeld- und Schadensersatzverfahren
  • Ad-hoc-Publizität und Insiderrecht

Ausgangspunkt ist das allgemein vorherrschende hohe Umweltbewusstsein: Die Verwendung von Green Claims erfreut sich sowohl innerhalb der klassischen Produktwerbung als auch bei der Bewerbung von Kapitalanlageprodukten großer Beliebtheit. Bei der Werbung mit Umweltaussagen sowie Umweltzertifikaten gelten jedoch hohe rechtliche Anforderungen. 

Deren Missachtung wird in der Praxis regelmäßig vor allem durch qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherschutzverbände verfolgt. Die Folge sind kostspielige Abmahnungen, einstweilige Verfügungs- oder auch langwierige Klageverfahren. Der wirtschaftlich schwerste Schaden liegt dabei derzeit jedoch oftmals in dem beschädigten Image des mit Umweltaussagen werbenden Unternehmens.

Die EU hat zwei Richtlinien auf den Weg gebracht, durch die zukünftig nicht nur strengere Kriterien für die Werbung mit Green Claims gelten werden, sondern auch verschärfte Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen. Diese können behördliche Geldbußen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes sowie vorübergehende Ausschlüsse aus öffentlichen Vergabeverfahren zur Folge haben.

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • UWG-rechtliche Anforderungen bei der Werbung mit: Green Claims wie z. B. „Klima-“ oder „CO2-Neutralität“ sowie Umweltzertifikaten
  • SFDR-Verstoß als Grundlage eines Greenwashing-Vorwurfs
  • Neuregelungen auf europäischer Ebene: Empowering-Consumers-Richtlinie (EU - 2024/825), die bis zum 27. März 2026 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen und ab dem 27. September 2026 anzuwenden sind, sowie Green-Claims-Richtlinien-Entwurf (2023/0085)

Der Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts (Equal Pay) war jahrelang ohne größere Praxisrelevanz. Dies hat sich infolge einer neuen Rechtsprechung schlagartig geändert. Entsprechende Klagen auf Entgeltanpassung wegen Entgeltdiskriminierung (Gender Pay Gap) werden künftig einen Schwerpunkt der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen bilden. Das Gericht muss hierbei davon überzeugt werden, dass keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Kausalität zwischen der geringeren Vergütung und dem Geschlecht besteht (§ 286 ZPO). 

Eine erfolgreiche Entgeltdiskriminierungsklage hat erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Arbeitgeber, da die Lohnanpassung nicht nur für die Zukunft gilt, sondern grundsätzlich auch bis zu drei Jahre zurückwirkt. Zudem kann eine gerichtlich festgestellte Entgeltdiskriminierung zu Reputationsverlusten des Arbeitgebers führen. Der professionelle Umgang mit der Thematik Equal Pay steht deshalb bei HR-Abteilungen ganz oben auf der Agenda. 

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch Entwicklung und Einführung geschlechtsneutraler transparenter Vergütungsmodelle
  • Beratung im Hinblick auf etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Dokumentation und Relevanz von geschlechtsneutralen Entgeltdifferenzierungskriterien
  • Bundesweite Abwehr von Entgeltdiskriminierungsklagen

Das Bedürfnis nach Rechtsschutz im Bereich der Lieferkette kann sich aufgrund von Auseinandersetzungen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgrund von Einzelmaßnahmen (bspw. Durchsuchungen oder Beschlagnahmen) oder der Einleitung von Bußgeldverfahren ergeben. Weiterer Anlass für (präventiven) Rechtsschutz können wettbewerbsrechtliche Vorkommnisse (Eintragungen ins Wettbewerbsregister) oder vergaberechtliche Auseinandersetzungen (Nachprüfungsverfahren ausgeschlossener Bieter) sein.

Die umfassenden Befugnisse des BAFA als zuständiger Behörde für Kontrolle und Durchsetzung des LkSG werden sich auch mit der CSDDD nicht ändern, die als europäische Richtlinie in Deutschland umzusetzen ist. Nach der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten eine Aufsichtsbehörde zu ernennen – die mutmaßlich das BAFA sein wird. Parallel dazu wird ein europäisches Netzwerk der Aufsichtsbehörden aufgebaut. Als zusätzliche Kontroll- und Druckmaßnahme kommt das sogenannte „Naming und Shaming“. Die zivilrechtliche Haftung nach der CSDDD führt gegenüber dem LkSG mit dem dann ausdrücklich normierten Haftungstatbestand zu einer Verschärfung, aber auch zu einer Präzisierung der Voraussetzungen. 

Unsere Beratungsschwerpunkte 

  • Präventiv zum Rechtsschutz: Unterstützung bei der Errichtung eines angemessenen Kontroll- und Risikomanagementsystems 
  • Sicherstellung für berichtspflichtige deutsche Unternehmen, dass ihre Lieferanten die Verpflichtungen der CSDDD/des LkSG beachten
  • Spiegelung und Monitoring des Kontrollrahmens von BAFA und europäischem Netzwerk der Aufsichtsbehörden
  • Streitvermeidung/-schlichtung, Konfliktmanagement, Durchführung streitiger sowie behördlicher Verfahren und Unterstützung in medialen Auseinandersetzungen (Litigation PR)
  • Monitoring und Schulungen zu Aufgaben und Änderungen, inhaltliche Feinjustierungen

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