Fachbeiträge
10.10.2023
Fachbeiträge
MiCAR: Was ist eigentlich ein Kryptowertedienstleister...
Dr. Matthias Terlau ist Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Er berät seit mehr als 25 Jahren vorwiegend Banken und Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche, sehr früh mit Spezialisierung im Zahlungsrecht und FinTech, Bank- und Bankenaufsichtsrecht. Zu seinen Mandanten zählen in- und ausländische FinTech-Unternehmen, Banken, Verbände sowie auch Handelsunternehmen. Schwerpunkte der Beratung sind Auslagerungsprojekte, Neuprodukte im Zahlungsbereich, Erlaubnisverfahren bei der BaFin, Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen.
Dr. Matthias Terlau wird in den juristischen Branchenpublikationen Legal 500 in der „Hall of Fame“ FinTech, bei Chambers als Top Ranked Individual geführt. Die Juve nennt ihn als führenden Anwalt im Bereich FinTech.
Er ist seit vielen Jahren Vorstand des Arbeitskreises digitaler Zahlungsverkehr des IT-Branchenverbandes BITKOM.
Dr. Matthias Terlau ist Mitherausgeber mit Prof. Dr. Matthias Casper des „Kommentars zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz“ und Co-Autor unter anderem im „Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch“, im „Möslein/Omlor, FinTech-Handbuch“, im „Münchener Anwaltshandbuch GmbH“ und im „Michalski, Kommentar zum GmbHG“.
Mehr zum Zahlungsrecht: Besuchen Sie auch unseren Payment Services Law Blog.
2018
GÖRG
Partner
2001-2018
Osborne Clarke, Köln
Partner
1997-2001
Graf von Westphalen Fritze & Modest, Köln
Associate
1997
Zulassung als Rechtsanwalt
1999
Universität zu Köln
Promotion (Dr. iur.) zum Thema «Das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts» (erschienen bei Duncker & Humblot 1999)
1997
US-Kanzlei in Atlanta, Georgia (USA)
Foreign Associate
1994-1996
Referendariat in Köln
1987-1992
Universitäten in Münster, Lausanne und Köln
Studium der Rechtswissenschaften
Vorsitzender des Arbeitskreises digitaler Zahlungsverkehr des IT-Branchenverbandes BITKOM
Legal 500 als führender Anwalt im Bank- und Finanzrecht (FinTech, seit 2018 bis heute), seit 2022 Legal 500 „Hall of Fame“ FinTech und bei Chambers (FinTech Legal Germany, seit 2018 bis heute) als Top Ranked Individual
Mitherausgeber mit Prof. Dr. Matthias Casper eines „Kommentars zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz“ und Co-Autor unter anderem im „Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch“, im „Möslein/Omlor, FinTech-Handbuch“, im „Münchener Anwaltshandbuch GmbH“
Mitherausgeber „Michalski, Kommentar zum GmbHG“
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