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05.03.2025
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Keine Bewerbungspflicht bei Freistellung...
Nadine Mayer berät national und international tätige Unternehmen in sämtlichen Aspekten des Arbeitsrechts.
Sie ist überwiegend in der Gestaltung, Durchführung und Aufhebung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowie der Prozessvertretung tätig. Daneben begleitet sie Arbeitgeber in der Restrukturierung, insbesondere innerhalb der Insolvenz sowie im insolvenznahen Bereich. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer arbeitsrechtlichen Expertise stellt die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung sowie das Beamten- und Tarifrecht dar.
GÖRG
Associate
RAK München
Zulassung als Rechtsanwältin
Freistaat Bayern
Verwaltungsbeamtin im Arbeits- bzw. Umweltrecht
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