Italian Desk
International

Italian Desk

Auch im deutsch-italienischen Wirtschaftsraum sind wir an Ihrer Seite.

Traduzione italiana

Richtungsweisende Beratung – über Grenzen hinweg

Deutschland und die Republik Italien kooperieren auf politischer, kultureller und besonders auf wirtschaftlicher Ebene sehr eng. Das wird schon daran erkennbar, dass aus italienischer Perspektive Deutschland im Jahr 2019 der größte Abnehmer italienischer Produkte war: 12,2 Prozent des gesamten italienischen Exports entfielen auf Deutschland. Und umgekehrt importierte die Republik Italien im Jahr 2019 aus Deutschland mehr als aus anderen Ländern.

Qualifizierte Beratung – wo auch immer Sie uns brauchen

Der intensive grenzüberschreitende Austausch zwischen deutschen und italienischen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern erzeugt einen hohen Bedarf nach qualifizierter Beratung in beiden Rechtssystemen. Wir bei GÖRG haben darum ein eigenes Italian Desk mit Rechtsanwälten etabliert, die sich auf die Vertretung italienischer Unternehmen in Deutschland spezialisiert haben und die auch in italienischer Sprache beraten.

Unser Italian Desk nimmt in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk führender italienischer Kanzleien zudem die rechtlichen Interessen deutscher Unternehmen in der Republik Italien wahr. Durch die sehr enge Zusammenarbeit mit den über 300 Kolleginnen und Kollegen aller übrigen GÖRG Standorte kann das Italian Desk unsere Mandanten bei allen Aktivitäten in Deutschland und Italien immer bestmöglich rechtlich unterstützen.

Hier finden Sie unsere aktuelle Broschüre Italian Desk.

Grenz­über­sch­reitend verbunden: unser Italian-Desk-Beratungs­spektrum

Arbeits­recht

Wir beraten italienische Unternehmen zu allen Fragen des deutschen Arbeitsrechts und vertreten sie vor deutschen Arbeitsgerichten. Neben den täglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen befassen wir uns mit arbeitsrechtlichen Restrukturierungen, insbesondere mit der Gestaltung sowie Umsetzung arbeitsrechtlicher Betriebsänderungen, und beraten zu Fragen des Betriebsübergangs. Zudem begleiten und beraten wir italienische Unternehmen arbeitsrechtlich bei der Übernahme deutscher Betriebe und Unternehmen – von der arbeitsrechtlichen Due Diligence über die Verhandlung der arbeitsrechtlichen Regelungen des Kauf- und Übertragungsvertrags bis zur Gestaltung von Betriebsänderungen aufgrund des Erwerberkonzepts sowie zur arbeitsrechtlichen Abwicklung der Übernahme.

Unsere Schwerpunkte sind unter anderem:

  • Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Prozessführung, insbesondere Kündigungsschutz
  • Arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen, einschließlich Gestaltung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Betriebsübergang, einschließlich Outsourcing
  • Arbeitsrecht bei Unternehmenskauf und Umwandlung, einschließlich Due Diligence und Betriebsänderungen nach dem Erwerberkonzept
  • Mitbestimmung und Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht, Gestaltung und Verhandlung von Tarifverträgen
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung, Contractual Trust Arrangements (CTAs)

Banking, Versi­che­rungen & Finance

Unsere Banking-, Versicherungs- & Finance-Experten beraten italienische Mandanten zu allen Fragen des Bank- und Finanzrechts. Unsere Mandanten – zum Beispiel Kreditinstitute, Versicherungen und Finanzinvestoren aus Italien – profitieren dabei auch von unserer umfangreichen Erfahrung bei der erfolgreichen Prozessführung für Kreditinstitute.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Nationale und internationale Finanzierungen aller Art
  • Dokumentation von Kreditsicherheiten
  • Legal Opinions zu deutschem Recht
  • Restrukturierung von Finanzierungen, einschließlich Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen
  • Allgemeines Bankrecht, einschließlich Bankvertragsrecht und Wertpapierrecht
  • Prozessführung für und zwischen Banken, einschließlich komplexer Großverfahren
  • Bankaufsichtsrecht
  • Versicherungs- und Versicherungsaufsichtsrecht
  • Corporate Governance und Compliance im Finanzsektor
  • Investment- und Kapitalanlagerecht

Corporate und M&A

In den beiden klassischen Aufgabenbereichen der Sozietät Corporate und M&A beraten unsere Italian-Desk-Anwälte regelmäßig italienische Unternehmen und Investoren zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen – etwa zur Gründung einer GmbH oder zur Vereinbarung eines Joint Ventures. Zudem beraten wir umfassend und kompetent zu Unternehmenskäufen oder -verkäufen mit deutschen Zielgesellschaften.

Wir unterstützen Sie unter anderem in puncto:

  • Gründung von Unternehmen jeder Rechtsform (z. B. Aktiengesellschaft und GmbH)
  • „Corporate Housekeeping“
  • Joint Ventures
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Um- und Restrukturierung von Unternehmen
  • Konflikte zwischen Anteilseignern
  • Corporate Governance
  • Compliance und interne Ermittlungen
  • Vorstands- und Geschäftsführerhaftung
  • Corporate Litigation und Schiedsverfahren
  • Notarielle Dienstleistungen (Frankfurt am Main und Berlin)
  • Steuerliche Fragen, insbesondere grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen

Energie­sektor

Der deutsche Energiesektor befindet sich in einer Umbruchphase, in der sich die Marktteilnehmer mit stetig wandelnden technologischen und regulatorischen Rahmenbedingungen auseinandersetzen müssen.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Realisierung von großen Investitionsprojekten in der Energiewirtschaft, insbesondere von fossilen Großkraftwerken sowie Offshore- und Onshore-Windparks und Solarparks
  • M&A-Transaktionen in der Energiewirtschaft (Asset und Share Deal)
  • Finanzierung von Energieprojekten
  • Begleitung im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Begleitung von EU-Ausschreibungen
  • Netzanschlussregulierung, Netzzugangsregulierung und Regulierung von Netzentgelten in der Strom- und Gaswirtschaft
  • Anschluss- und Vergütungspflicht, Förderfähigkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, Dauer und Höhe von Einspeisevergütungen, Begleitung im Ausschreibungsverfahren
  • Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Energiewirtschaftliche Verträge (Strom-, Gas- und (Fern-)Wärmelieferungen, Speicherbewirtschaftung und -vermarktung, Direktvermarktung)
  • Begleitung und Ausarbeitung von Contracting-Modellen, Mieterstrommodellen und Eigenversorgerlösungen
  • Beratung zur energiewirtschaftlichen Optimierung (Energiebezug, Eigenerzeugung, Asset Management, Netzentgelte, Energieeffizienz, Energiemanagement, Energie-/Stromsteuer)
  • Entwicklung von Speicherlösungen und Optimierung von Speicherkonzepten
  • Energiehandel, Regelenergievermarktung, Emissionshandel, Handel mit Herkunftsnachweisen
  • Vertretung vor (Regulierungs-)Behörden sowie vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten
  • Messstellenbetrieb und Smart Meter Rollout

Handels­recht

Die deutsch-italienischen Handelsbeziehungen haben enorme Bedeutung für viele Unternehmen in beiden Ländern. Basierend auf langjähriger Erfahrung berät GÖRG Handelspartnerinnen und Handelspartner dies- und jenseits der Grenze – vor allem Großunternehmen mit länderübergreifenden und komplexen Handelsbeziehungen – bei der Vertragsgestaltung nach deutschem Recht sowie bei der Durchsetzung handelsrechtlicher Ansprüche auch vor deutschen Gerichten.

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

  • Nationales und internationales Vertragsrecht
  • Gestaltung von Rahmenverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Handelsvertreterrecht
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung
  • Abwehr streitiger Ansprüche
  • Entwurf internationaler handelsrechtlicher Vereinbarungen
  • Produkthaftungsfälle und Handelsregisterangelegenheiten
  • Rechtliche Ausgestaltung des kaufmännischen Geschäftsbetriebs
  • UN Kaufrecht (CISG) sowie internationales Privatrecht und internationale Zuständigkeit von Gerichten

Immobi­li­en­wirt­schafts­recht

Wir unterstützen italienische Unternehmen in allen Kerngebieten des Immobilienwirtschaftsrechts – so bei Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierungen und bei Projektentwicklungen im Bau und Anlagenbaurecht. Zudem beraten wir im Rahmen von Infrastrukturprojekten, im Architekten- und Ingenieurrecht, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht sowie zu Spezialimmobilien.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Immobilientransaktionen wie Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Immobilienportfolios, Due Diligence
  • Immobilienfinanzierungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Grundstücks- oder Anteilskaufverträgen, Bauträgerverträgen oder Erbbaurechtsverträgen
  • Projektentwicklung, insbesondere Strukturierung sowie Erwerb der Immobilie und Schaffung des Baurechts inklusive Baugenehmigung
  • Abschluss von Projektentwicklungs- und Projektmanagementverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen, GÜ- und GU-Verträgen usw.
  • Infrastrukturprojekte
  • Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Finanzierungsmodellen
  • Veräußerung von Immobilien mit gleichzeitiger Rückanmietung (Sale-and-Lease-Back)
  • Gestaltung von Mietgarantie- und Generalmietverträgen
  • Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
  • Spezialimmobilien (z. B. Flughäfen, Hotels, Shoppingcenter, Logistikimmobilien, Bürohochhäuser, Industrieanlagen, Kraftwerke, Wind- und Solarenergieparks)
  • Gestaltung von Maklerverträgen
  • Beratung zu maklerrechtlichen Fragen
  • Notarielle Dienstleistungen (in Berlin und Frankfurt am Main): u. a. Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge, Wohnungseigentumsrecht, Bestellung von Grundschulden
  • Prozessführung

Insol­venz­recht und Restruk­tu­rierung

GÖRG ist deutschlandweit führend im Bereich Insolvenzrecht und Restrukturierung. Wir begleiten und beraten insolvente oder insolvenzgefährdete Unternehmen im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren mit dem Ziel der Sanierung. Unsere renommierten Experten werden zudem in grenzüberschreitenden Verfahren gerichtlich als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Im Bereich Insolvenz und Restrukturierung hat GÖRG viele Berührungspunkte zu Italien. So beraten wir italienische Unternehmen mit insolvenzgefährdeten Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Deutschland und stellen für Eigenverwaltungsverfahren unser umfassendes Know-how zur Verfügung.

Im Bedarfsfall greifen wir auf ein umfangreiches Netzwerk aus italienischen Restrukturierungsexperten zurück. Gemeinsam arbeiten wir professionell und vertrauensvoll zusammen, um optimale Bedingungen für die reibungslose Abwicklung deutsch-italienischer Insolvenzverfahren und für die erfolgreiche Sanierung zu schaffen. In deutschen Insolvenzverfahren beraten wir zudem italienische Gläubiger – zum Beispiel bei der Durchsetzung ihrer Forderungen oder bei Anfechtungen.

Unsere Beratungsleistungen umfassen:

  • Eigenverwaltungs- und Insolvenzverfahren sowie europäisches und internationales Insolvenzrecht
  • Außergerichtliche Restrukturierung
  • Reorganisation/Sanierung
  • Übertragende Sanierung
  • Fortführung und Verwertung von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen
  • Restrukturierung komplexer Unternehmensgruppen
  • Vorinsolvenzliche Sanierungsberatung
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Insolvenzplänen
  • Beratung von Gläubigern im Rahmen von Insolvenzverfahren (Prüfung von Insolvenzplänen, Forderungsdurchsetzung, Abwehr von Anfechtungsansprüchen, Durchsetzung von Beteiligungsrechten)
  • Beratung von Gläubigern bei leistungsgestörten und ausfallgefährdeten Finanzierungen

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