Ich bin dann mal weg

01.04.2023

Mehr als jeder dritte Arbeitnehmer ist offen für einen neuen Job. Beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber gibt es einiges zu beachten: von der Kündigung über den Urlaubsanspruch bis zum Geheimnisschutz. [...]

„Nutzt ein Arbeitnehmer beispielsweise die IT des aktuellen Arbeitgebers, um Bewerbungen zu verfassen oder Online-Bewerbungsgespräche zu führen, riskiert er sogar die fristlose Kündigung“, warnt Jens Völksen, Experte und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Pirmasenser Zeitung am Sonntag, Seite 22

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