Mehr als jeder dritte Arbeitnehmer ist offen für einen neuen Job. Beim Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber gibt es einiges zu beachten: von der Kündigung über den Urlaubsanspruch bis zum Geheimnisschutz. [...]
„Nutzt ein Arbeitnehmer beispielsweise die IT des aktuellen Arbeitgebers, um Bewerbungen zu verfassen oder Online-Bewerbungsgespräche zu führen, riskiert er sogar die fristlose Kündigung“, warnt Jens Völksen, Experte und Fachanwalt für Arbeitsrecht.