GÖRG Employment Tracker, 12/2022

Köln, 01.12.2022

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Mit unserem Employment Tracker blicken wir für Sie regelmäßig in die „Zukunft des Arbeitsrechts“! Jeweils zu Monatsbeginn stellen wir die wichtigsten für den Monat zu erwartenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie sonstiger Gerichte vor. In der Ausgabe des jeweiligen Folgemonats berichten wir über die Ergebnisse. Ergänzend weisen wir auf anstehende Milestones in Gesetzesinitiativen der Politik hin, damit Sie bereits heute wissen, womit Sie morgen zu rechnen haben. 

Dieses Mal im Fokus:

Aktuelle Entscheidungen

  • Zuständige Behörde für die Massenentlassungsanzeige nach Stilllegung eines Betriebs - Betriebsbedingte Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Berücksichtigung von Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge MTV für Zeitarbeit
  • Wirksamkeit einer Versetzung an einen anderen Arbeitsort im Ausland

Anstehende Entscheidungen

  • Sozialauswahl in der Insolvenz - Grober Auswahlfehler im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 1 InsO
  • Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
  • Verjährung von Urlaubsansprüchen
  • Verfall von Urlaubsansprüchen bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit
  • Europarechtskonformität der nationalen Vorschriften zur Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeit-nehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag 

Gesetzesinitiativen, wichtige Meldungen & Anträge

  • Regelungen zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen verlängert
  • Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen
  • Bürgergeld startet am 1. Januar 2023
  • Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Downloads

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Datenschutzerklärung