Unsere Anwälte haben in AssCompact einen Gastbeitrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) veröffentlicht. Das Gesetz, das auf der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) basiert, verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Besonders betroffen sind Hersteller, Händler und Dienstleister in Bereichen wie E-Commerce, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen. Die Anforderungen reichen von der digitalen Zugänglichkeit über Kennzeichnungspflichten bis hin zur Dokumentation von Konformitätsnachweisen. Verstöße können nicht nur Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch den Marktzugang einschränken.
Angesichts der kurzen Umsetzungsfrist empfiehlt es sich, rasch zu prüfen, ob Produkte oder Dienstleistungen von den BFSG-Pflichten erfasst sind. Bei Bedarf sollten Unternehmen die nötigen Anpassungen vornehmen und barrierefreie Strukturen schaffen – sei es durch optimierte Webseiten oder klar verständliche Produktinformationen. Gerade im e-Commerce zahlt es sich aus, sämtliche Prozesse von der Produktdarstellung bis zum Zahlungsablauf barrierefrei zu gestalten.
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