GÖRG Employment Tracker, 07/2023

Köln, 03.07.2023

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Mit unserem Employment Tracker blicken wir für Sie regelmäßig in die „Zukunft des Arbeitsrechts“! Jeweils zu Monatsbeginn stellen wir die wichtigsten für den Monat zu erwartenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie sonstiger Gerichte vor. In der Ausgabe des jeweiligen Folgemonats berichten wir über die Ergebnisse. Ergänzend weisen wir auf anstehende Milestones in Gesetzesinitiativen der Politik hin, damit Sie bereits heute wissen, womit Sie morgen zu rechnen haben. 

Dieses Mal im Fokus:

Aktuelle Entscheidungen

  • Berücksichtigung des Sachbezugs (Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung) bei den Pfändungsfreigrenzen
  • Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz bei Leiharbeitnehmern durch Tarifvertrag
  • Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?
  • Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung
  • Erstattung einer einem Personaldienstleister für die Vermittlung des Arbeitnehmers gezahlten Provision bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten 13 Monate dessen Bestehens
  • Personalgestellung nach dem TVöD als Leiharbeit im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie?

Anstehende Entscheidungen

  • Anrechnung von gewährtem Urlaub im Doppelarbeitsverhältnis bei unwirksamer Kündigung
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Gesetzesinitiativen, wichtige Meldungen & Anträge

  • Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 02. Juli 2023 in Kraft
  • Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes verkündet
  • EU-Parlament verabschiedet „AI-Act“
  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom Bundestag beschlossen
  • Erhöhung des Mindestlohns beschlossen
Downloads

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.