Mit seinem Urteil vom 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Energiebranche aufgerüttelt: Die sogenannte „Kundenanlage“ nach § 3 Nr. 24a EnWG verstößt gegen EU-Recht. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Investitionsprojekte – insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien.
Rechtsanwältin und Partnerin Dr. Liane Thau erläutert in ihrem Gastbeitrag für Energie & Management, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sich aus dem Urteil ergeben, welche Unsicherheiten für Betreiber und Investoren entstehen und welche regulatorischen Anpassungen nun erforderlich sein könnten.
Den vollständigen Beitrag finden Sie unter Downloads als PDF.