GÖRG Employment Tracker, 06/2021

Köln, Juni 2021

Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden.

Mit unserem Employment Tracker blicken wir für Sie regelmäßig in die „Zukunft des Arbeitsrechts“! Jeweils zu Monatsbeginn stellen wir die wichtigsten für den Monat zu erwartenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie sonstiger Gerichte vor. In der Ausgabe des jeweiligen Folgemonats berichten wir über die Ergebnisse. Ergänzend weisen wir auf anstehende Milestones in Gesetzesinitiativen der Politik hin, damit Sie bereits heute wissen, womit Sie morgen zu rechnen haben. 

Dieses Mal im Fokus:

Anstehende Entscheidungen

  • Abmahnung eines Redakteurs wegen Nebentätigkeit (Veröffentlichung eines von der Redaktion abgelehnten Beitrags bei einer Konkurrenzzeitung)
  • Zulässigkeit der Personalgestellung im öffentlichen Dienst; Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG; Vereinbarkeit mit der Leiharbeitsrichtlinie
  • Tariffähigkeit der Gewerkschaft „DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V.“
  • Gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit? – Vorabentscheidungsersuchen des Watford Employment Tribunal (Vereinigtes Königreich)
  • Altersgrenze für den Zugang zum Notarberuf – Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio de Stato (Italien)

Gesetzesinitiativen, wichtige Meldungen & Anträge

  • Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (RL 2019/1152/EU)
  • Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
  • Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Downloads

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

goep_0459_290622

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.