Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem ersten Newsletter in 2020 schauen wir auf die neuen gesetzlichen Regelungen, welche für Arbeitgeber von Interesse sind.
Folgende Themen haben wir dieses Mal in unserem Newsletter für Sie in Kurzform aufbereitet:
- Sport und Arbeitsrecht?
- Sachgrundlose Befristung – Grenzen des Vorbeschäftigungsverbots
- Informationsobliegenheit des Arbeitgebers zu Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankten?
- Kein Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
- Blockadehaltung des Betriebsrats – oder: Wenn das Mitbestimmungsrecht an der
eigenen Chuzpe scheitert
Wir wünschen viel Vergnügen und neue Erkenntnisse beim Lesen. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!
Ihr GÖRG-Team Arbeitsrecht