MiCAR: Was ist eigentlich ein Kryptowertedienstleister und was darf er?

10.10.2023

Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) wird ab dem 30.12.24 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gelten. Titel V der MiCAR betrifft Kryptowertedienstleistungen, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten noch unreguliert sind. In Deutschland ist die Regulierung von Kryptowertedienstleistungen nach allgemeinem Bankrecht (KWG, WpIG) jedoch bereits Standard: Die BaFin stuft Currency Token seit 2011 als Rechnungseinheiten im Sinne des KWG ein. 

Unsere Experten Dr. Matthias Terlau und Dr. Tobias Riethmüller erklären in diesem Fachbeitrag, warum die neue Regulierung der MiCAR deutschen Dienstleistern folglich leichter fallen als solchen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

BondGuide – Special „Digitalisierung, Krypto, KI 2023“, Seite 38

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Datenschutzerklärung