Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) wird ab dem 30.12.24 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gelten. Titel V der MiCAR betrifft Kryptowertedienstleistungen, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten noch unreguliert sind. In Deutschland ist die Regulierung von Kryptowertedienstleistungen nach allgemeinem Bankrecht (KWG, WpIG) jedoch bereits Standard: Die BaFin stuft Currency Token seit 2011 als Rechnungseinheiten im Sinne des KWG ein.
Unsere Experten Dr. Matthias Terlau und Dr. Tobias Riethmüller erklären in diesem Fachbeitrag, warum die neue Regulierung der MiCAR deutschen Dienstleistern folglich leichter fallen als solchen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.