[Berlin, ] Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer zweitägigen mündlichen Revisionsverhandlung das Spielhallenrecht umfassend auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und mit dem europäischen Recht geprüft.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Grundsatzurteilen vom 16. Dezember 2016 das im Land Berlin geltende Spielhallenrecht wie schon die beiden Vorinstanzen umfassend bestätigt und die gegen die Berufungsurteile gerichteten Revisionen von Spielhallenbetreibern zurückgewiesen. Es hält die Regelungen entgegen der Ansicht der Spielhallenbranche und einiger namhafter Stimmen aus dem juristischen Schrifttum sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht für mit dem Grundgesetz vereinbar. Danach besitzen die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die bestehenden Regelungen. Diese verletzen auch nicht die Berufs- und Eigentumsfreiheit der Spielhallenbetreiber; ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt ebenfalls nicht vor. Die Regelungen verstoßen auch nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit und das europarechtliche Kohärenzgebot; sie hätten auch nicht notifiziert werden müssen. Auch das gesetzlich vorgesehene Auswahlverfahren im Hinblick auf Bestandsspielhallen ist verfassungs- und europarechtskonform, wie sich aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom
16. Dezember 2016 (Nr. 108/2016) ergibt.
Die Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichts sind von größter Bedeutung für das gesamte deutsche Spielhallenrecht, das im juristischen Schrifttum kontrovers diskutiert wird. Nahezu alle vom Bundesverwaltungsgericht geprüften Regelungen gibt es in inhaltlich vergleichbarer Weise auch in allen anderen Bundesländern. Durch die Grundsatzentscheidungen lassen sich daher sichere Maßstäbe für die Bewertung der Regelungen in den übrigen Bundesländern gewinnen: diese Bestimmungen dürften ebenfalls verfassungs- und europarechtskonform sein. Insofern profitieren von den Grundsatzurteilen alle Bundesländer. Mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist der fachgerichtliche Instanzenzug abgeschlossen; die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte werden sich erfahrungsgemäß an diesen Leiturteilen orientieren.
In den Grundsatzverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde das Land Berlin – wie schon in den beiden Vorinstanzen – von GÖRG vertreten. GÖRG vertritt das Land Berlin sowie weitere Bundesländer und Behörden im Spielhallenrecht und dem gesamten Glücksspielrecht seit vielen Jahren erfolgreich auch in zahlreichen anderen Verfahren. Dazu gehören auch Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Spielhallenrecht einzelner Bundesländer, die aktuell noch anhängig sind.
Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 16.12.2016 – BverwG 8 C 6.15/7.15/8.15/5.16/8.16
Vertretung des Landes Berlin
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Marc Schüffner, Assoziierter Partner, Berlin (federführend)
Dr. Julian Asmus Nebel, Assoziierter Partner, Berlin
Dr. Andrea Kirsch, Assoziierte Partnerin, Berlin
Dr. Henning Wendt, Associate, Hamburg
Spielhallenbetreiber
u. a.
Gleiss Lutz, Stuttgart
GSK Stockmann & Kollegen, Berlin