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05.12.2024
News | Healthcare & Life Sciences
Krankenhausreform zum 1. Januar...
Dr. Marc Schüffner, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Berlin. Seine umfassende Kompetenz und langjährige Erfahrung im Gesundheitsrecht sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht machen ihn zu einem gefragten Experten in diesen Rechtsbereichen.
Mit seiner Fachanwaltstitel-Qualifikation im Verwaltungsrecht und Medizinrecht ist Dr. Marc Schüffner ein Experte für die rechtlichen Aspekte in diesen Bereichen. Er berät national und international tätige Unternehmen sowie die öffentliche Hand in vielfältigen regulatorischen Fragen des Gesundheitsrechts. Sein Mandantenkreis umfasst unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren, Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Krankenkassen und Behörden.
Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Prozessvertretung vor Verwaltungsgerichten auf allen Instanzen und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Expertise erstreckt sich auf verschiedene regulierte Industrien, wie beispielsweise das Glücksspielrecht.
Als Partner bei GÖRG ist Dr. Marc Schüffner ein verlässlicher Ansprechpartner für Unternehmen und Institutionen, die Expertise im Gesundheitsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht benötigen. Seine langjährige Erfahrung und die Empfehlung durch LEGAL 500 Deutschland zeugen von seiner Fachkenntnis und seinem Engagement als Anwalt.
GÖRG
Partner
FU Berlin und das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht
2001
Zulassung als Rechtsanwalt
FU Berlin
Promotion
Referendariat in Berlin
Freien Universität Berlin
Studium der Rechtswissenschaften
Mitglied des Richterwahlausschusses des Landes Berlin und des Gemeinsamen Richterwahlausschusses der Länder Berlin und Brandenburg
Von LEGAL 500 Deutschland (2024) als empfohlener Anwalt für die Bereiche Gesundheit und Wirtschaftsverwaltungsrecht genannt
Von LEGAL 500 Deutschland (2023) als empfohlener Anwalt für die Bereiche Gesundheit und Wirtschaftsverwaltungsrecht genannt
Von LEGAL 500 Deutschland (2022) als empfohlener Anwalt für den Branchenfokus Gesundheit genannt
Von LEGAL 500 Deutschland (2020) als empfohlener Anwalt für die Bereiche Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Umwelt- und Planungsrecht genannt
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