Der Beitrag beschäftigt sich anhand des Urteils des ArbG Hamburg vom 23. 2. 2005 mit der dogmatischen Einordnung der Kündigung, die vom Arbeitgeber ausgesprochen wird, weil andere Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten oder andere Dritte die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangen. Der Autor setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des BAG zur Druckkündigung auseinander.
Ist die Druckkündigung nur als außerordentliche Kündigung zulässig?
2005
DB 2005, S. 2298-2300