GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat den Landkreis Aurich Eigenbetrieb Rettungsdienst bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen für die Insel Norderney beraten.
Gegenstand der Ausschreibung war die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz inklusive Unterhaltung der vom Auftraggeber gestellten Rettungswache und Vorhaltung der benötigten Rettungsmittel für die Insel Norderney. Dabei umfasst der Einzugsbereich der Rettungswache Norderney neben den Einwohnern der Insel Norderney auch die jährlich die Insel bereisenden, ca. 600.000 Touristen.
Mit der Ausschreibung sollten neben der Deckung des Rettungsdienstbedarfs gemäß Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz auch Aspekte der Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit der Rettungsdienstleistungen sowie des Umgangs mit den Besonderheiten der Insel Norderney, wie etwa der Strandrettung, gedeckt werden.
Dem erfolgreichen Abschluss des Vergabeverfahrens ging dabei ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb voraus, bei dem vier Unternehmen ein Angebot abgegeben haben. Zur möglichst hochqualitativen Erbringung der Rettungsdienstleistungen hatten die Bieter dabei mit ihrem Angebot auch Angaben hinsichtlich der einzusetzenden Fahrzeuge bzw. Rettungsmittel mit Blick auf die Insellage zu machen und ein Personalkonzept einzureichen.
Ein GÖRG Team unter der Federführung von Alexander Pustal stand dem Landkreis Aurich Eigenbetrieb Rettungsdienst im gesamten Projekt mit vergabe- und vertragsrechtlicher Beratung zur Seite.
Berater Landkreis Aurich – Eigenbetrieb Rettungsdienst
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Heiko Hofmann (Mandatsführend, Partner, Vergaberecht)
Alexander Pustal (Federführend, Assoziierter Partner, Vergaberecht)
Dr. Florian Schmitz (Partner, Vertragsrecht)
Ann-Kristin Hüttner (Associate, Vergaberecht, alle Frankfurt am Main)