"Mit der Entscheidung vom 25.1.2022 zur Erstattung von Fortbildungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Musterberechtigung (Type Rating) als Co-Pilot der Airbus A320 Family hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine praxisrelevante Entscheidung getroffen. Das BAG stellt klar, dass eine Vereinbarung zur Beteiligung von Arbeitnehmern an ihren Fortbildungskosten nicht bereits deshalb unwirksam ist, weil sie dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einräumt, der
Rückzahlungsverpflichtung durch Betriebstreue zu entgehen."
Unser Experten Dr. Franz Hürdler informieren in dieser Ausgabe mit einer Anmerkung zu BAG, Urt. v. 25. 1. 2022 - 9 AZR 144/21.