Zukünftig soll es nicht nur eine PSD3 geben, sondern auch eine flankierende Verordnung (PSR).
Die PSR soll für alle Zahlungsdienstleister (insbesondere Banken und Zahlungsinstitute) unmittelbar die allgemeinen Regeln für Zahlungsverträge, Haftung, Betrugsbekämpfung und insbesondere auch starke Kundenauthentifizierung aufstellen.
Die Regeln für die Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute finden sich zukünftig in der neuen PSD3.
Unser Experte für Zahlungsverkehrsrecht und FinTech Dr. Matthias Terlau ordnet in diesem Fachbeitrag die nennenswerten Neuerungen ein.