IT, Outsourcing und Digitalisierung
Gemeinsam mit Ihnen konkretisieren wir rechtliche Anforderungen, erarbeiten passgenaue Lösungen und vertreten Ihre Interessen bei Verhandlungen.
Gemeinsam mit Ihnen konkretisieren wir rechtliche Anforderungen, erarbeiten passgenaue Lösungen und vertreten Ihre Interessen bei Verhandlungen.
Neue Technologien bieten Unternehmen kontinuierlich neue Chancen und Möglichkeiten. Sie öffnen Märkte und schaffen die Grundlage für innovative Geschäftsmodelle.
Oft gehen sie aber auch mit Herausforderungen einher, die es rechtlich zu bewerten und zu meistern gilt. Wir unterstützen Sie dabei partnerschaftlich und stellen so gemeinsam sicher, dass Sie die Chancen der Digitalisierung optimal nutzen.
Neue Hard- und Softwarelösungen, IT-basierte Dienstleistungen und digitale Services wie Websites und E-Commerce-Plattformen sowie Outsourcing-Projekte – die Fragen nicht nur im technischen, sondern auch im rechtlichen Zusammenhang werden immer komplexer. Gefordert ist eine hohe Expertise in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Neben dem IT-Recht, dem Datenschutzrecht und dem klassischen Vertragsrecht kommen häufig auch noch branchenspezifische Regularien oder arbeitsrechtliche Fragen hinzu.
Eine moderne und funktionstüchtige IT-Infrastruktur ist im globalen Wettbewerb lebensnotwendig für jedes Unternehmen. Zugleich stellen die Beschaffung, Einführung und Pflege neuer Hard- und Softwarelösungen nicht nur in technischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht komplexe Herausforderungen dar. Das gilt gleichermaßen für den Bezug IT-basierter Dienstleistungen. Stetig weiterentwickelte Servicemodelle wie Managed Services, Cloud Computing oder Software as a Service führen im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zu fortschreitender Spezialisierung.
Wir stehen Ihnen bei all diesen Themen fachkompetent und partnerschaftlich zur Seite – von Datenschutz bis zu Software-Lizenzen. Gemeinsam mit Ihnen konkretisieren wir bei Bedarf die rechtlichen Anforderungen, erarbeiten passgenaue Vertragsentwürfe und vertreten Ihre Interessen bei den anschließenden Verhandlungen.
Wir sorgen dafür, dass Websites und E-Commerce-Plattformen alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und unterstützen Sie in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit.
Im Rahmen von Digitalisierungsprojekten helfen wir Ihnen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für digitale Services, bei der Einführung neuer Online-Plattformen oder bei der Etablierung von Kooperationen mit innovativen Startups.
Aufgaben an externe Dienstleister auszulagern, ist heute elementarer Bestandteil der meisten Unternehmensstrategien. Die dabei umgesetzten Outsourcing-Modelle sind immer spezieller und flexibler geworden – was sich z. B. auch im Cloud-Computing-Trend widerspiegelt.
Wir begleiten Mandanten schon seit den 90er Jahren erfolgreich bei nationalen wie grenzüberschreitenden Outsourcing-Projekten. Daher können wir Sie auch bei Ihren Projekten mit umfassender Erfahrung und höchstem fachlichen Know-how optimal unterstützen. Wir kennen und verstehen die unterschiedlichen Ausgangslagen, Bedürfnisse und die typischen Verhandlungspositionen sowohl von Outsourcing-Dienstleistern als auch ihren Auftraggebern.
Komplexe Outsourcing-Projekte erfordern hohe Expertise auf zahlreichen Rechtsgebieten. So spielen neben dem klassischen Vertragsrecht meist auch das Arbeits- und Datenschutzrecht wichtige Rollen. Häufig – z. B. im Finanz- und Versicherungssektor – kommen branchenspezifische regulatorische Anforderungen hinzu.
Zu allen betroffenen Themen können wir jederzeit ausgewiesene Experten aus eigenem Hause hinzuziehen. So stellen wir sicher, dass Sie rechtlich zu allen Aspekten schnell, lösungsorientiert und auf höchstem Niveau beraten werden.
Neben klassischem IT-Outsourcing bilden Business-Process-Outsourcing-Projekte und ähnliche langfristige Geschäftsbeziehungen einen Schwerpunkt unserer Arbeit. Hier unterstützen wir Mandanten beim Bezug von Leistungen in Bereichen wie Facility Management, Call Center, Einkauf, Logistik und Gehaltsabrechnung.
Neben klassischen On Premise-Lösungen haben sich private und öffentliche Cloud-Lösungen für die unternehmenseigene IT etabliert. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Leistungen auf Grundlage von Cloud-Angeboten servicebasiert erbracht. Neben der Bereitstellung von Software (Software as a Service) betrifft das etwa auch Bereitstellungsmodelle für Infrastruktur (Infrastructure as a Service) und Plattformen (Platform as a Service).
Während sich die einzelnen Angebote hinsichtlich der bereitgestellten Leistungen und der Wertschöpfungstiefe unterscheiden, werfen die – typischerweise anglo-amerikanisch geprägten – Cloud-Vertragsmodelle wiederkehrende Probleme auf. Hier sind vertragsrechtliche Lösungen gefragt, die zum einen die Anforderungen der Kunden (etwa in Bezug auf Auslagerungen im Finanzsektor und Ausgliederungen im Versicherungsbereich) adressieren und zum anderen ausreichenden Spielraum für die Anbieter lassen, um die mit der hohen Standardisierung einhergehenden Vorteile der as a Service-Angebote zu ermöglichen.
Wir kennen aus unserer Beratungspraxis die Anforderungen der Kundenseite ebenso wie die Bedürfnisse der Anbieter und können auf dieser Basis gemeinsam mit Anbietern und Kunden maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen entwickeln. Neben der Bindung an zwingende rechtliche Anforderungen (etwa im Bereich von Datenschutz und Datensicherheit) kommen hierbei auch andere Regelungsmechanismen, wie abgestufte Auditrechte oder Transparenzpflichten (etwa in Form von Anzeigepflichten oder Ankündigungsfristen) in Betracht. Darüber hinaus können auch Regelungen zur Datenportabilität, die einen Dienstleisterwechsel erleichtern, einen angemessenen Ausgleich ermöglichen.
Die Veröffentlichung von ChatGPT und anderer Chatbots hat die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz in das Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Schon heute gibt es zahlreiche Wirtschaftsbereiche, in denen die Nutzung von Formen künstlicher Intelligenz etabliert ist. So basieren moderne Mechanismen der Betrugserkennung etwa im Finanzbereich auf lernfähigen Algorithmen und Methoden künstlicher Intelligenz. Auch die Fortschritte im Bereich des autonomen Fahrens wären ohne künstliche Intelligenz nicht denkbar.
Für den Rechtsanwender wirft die Entwicklung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz zahlreiche Fragen etwa in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht und Vertragsgestaltung auf. Daneben stellen sich zahlreiche Fragen in den Bereichen der Zurechnung und der Haftung. Eine erste Rahmensetzung ergibt sich hier aus der KI-VO der Europäischen Union, die die Entwicklung und den Einsatz künstlicher Intelligenz in Europa den nächsten Jahren wesentlich prägen wird.
Die Verordnung wird zwar erst 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung vollständig in Kraft treten, sie entfaltet allerdings schon vorher erste Rechtwirkungen. So gelten etwa die Verbote bestimmter unerwünschter Praktiken bereits sechs Monate nach der Veröffentlichung. Auch die Pflicht von Anbietern und Betreibern, für eine angemessene KI-Kompetenz der mit KI-Systemen befassten Mitarbeiter zu sorgen, gilt bereits nach sechs Monaten. Regelungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten nach Ablauf von zwölf Monaten nach Veröffentlichung der Verordnung.
Auch jenseits der KI-VO sorgt die Verbreitung künstlicher Intelligenz für rechtlichen Handlungsbedarf. Neben Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts geht es dabei etwa um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und um arbeitsrechtliche Fragestellungen. Unternehmen sollten daher die kommenden Monate nutzen, um die Einsatz- und Nutzungsbedingungen von Varianten der künstlichen Intelligenz systematisch zu betrachten und im Rahmen einer ganzheitlichen KI-Governance einen unternehmensindividuellen Rahmen schaffen, der die Compliance mit den rechtlichen Anforderungen sicherstellt und gleichzeitig den notwendigen Raum für Innovationen und den Einsatz von KI im Einklang mit den Unternehmenszielen lässt. Nähere Informationen dazu haben wir auf unserer Themenseite KI-Governance zusammengestellt.
Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau einer KI-Governance und beim rechtssicheren und zukunftsoffenen Einsatz von Verfahren der künstlichen Intelligenz.
Moderne Technologien ermöglichen unter Verwendung kryptographischer Verfahren Effizienzgewinne und gänzlich neue Produkte. So können unter Verwendung einer Blockchain dezentrale Vertrauensstrukturen entstehen, die neuartige Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen gestatten. Zugleich verdeutlicht etwa die Kryptowährung BitCoin, dass moderne Technologien auch zu neuen Risiken wie Betrug und Geldwäsche führen können.
Die europäische Gesetzgebung reagiert auf diese Herausforderungen durch die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens und neue regulatorische Anforderungen. Für den Bereich der Kryptowerte schafft die die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA, Markets in Crypto Assets Regulation) nun den maßgeblichen Rahmen. Zugleich reagiert der Gesetzgeber auf die technologische Entwicklung auch mit der Zulassung digitaler Technologien in Bereichen in denen bisher Rechtssicherheit durch analoge Verfahren gewährleistet wurde. So gestattet das Gesetz über elektronische Wertpapier (eWpG) die Emission rein elektronischer Wertpapiere. Zugleich rücken auch verstärkt Fragen der IT-Sicherheit und der digitalen Resilienz in den Fokus, die bereits für eine Vielzahl von Unternehmen auch außerhalb des Finanzsektors Anwendung finden (vgl. unsere Check-Liste zur Anwendbarkeit der NIS-2-Richtlinie).
In der Beratungspraxis treten hier insbesondere regulatorische Fragen neben klassische IT- und technologierechtliche Fragen. Gemeinsam mit Experten des Bereichs Banking & Finance bieten wir hier umfassende Beratungslösungen.
Nachdem zunächst der Umgang mit personenbezogenen Daten im Vordergrund der rechtlichen Entwicklung stand, geraten nun zunehmend Daten ohne unmittelbaren Personenbezug ins Zentrum der wirtschaftlichen und rechtspolitischen Betrachtung.
Mit einer Vielzahl von – vorwiegend europäischen – Rechtsakten wird der künftige Rechtsrahmen für die Digitalwirtschaft geschaffen und die klassische Eigentumsordnung für das Zeitalter der Daten fortentwickelt.
Gerade der Data Act der EU zielt auf eine umfassende Neuordnung des Rechts der nicht-personenbezogenen Daten, indem Rechte an Daten begründet werden, Zugriffsrechte eingeräumt werden und Vorgaben für die Rechtsverhältnisse der Beteiligten untereinander gemacht werden. Parallel dazu soll der Data Governance Act die Rahmenbedingungen für die Nutzung vorhandener Datenbestände regeln und verbessern.
Wir begleiten diese Rechtsentwicklung intensiv und sind dadurch in der Lage, die künftigen Auswirkungen bereits jetzt in unserer Beratungstätigkeit zu berücksichtigen. Damit ermöglichen wir es unseren Mandanten, die Chancen der rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig zu nutzen und die entsprechenden Anforderungen von Anfang an zu erfüllen.
Wir bieten Ihnen umfassende Lösungen und stellen auch die Expertise unserer Fachkollegen aus allen angrenzenden Rechtsgebieten in Ihren Dienst – im Gesellschafts- und Arbeitsrecht, im Aufsichtsrecht, im Steuerrecht und in allen weiteren einschlägigen juristischen Teildisziplinen.
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