Gerichtssaal
Tätigkeitsschwerpunkte

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Wir bieten Ihnen eine praxisnahe und branchengerechte Beratung und begleiten Sie von der Idee bis hin zur Umsetzung.

Im öffentlichen Wirtschaftsrecht bieten wir unseren Mandanten eine praxisgerechte Beratung durch Spezialisten mit langjähriger Erfahrung und ausgewiesener Expertise.

Wir begleiten Ihre Vorhaben – von der Planungs- über die Genehmigungs- bis hin zur Umsetzungsphase. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht in allen Instanzen, auch vor den Gerichten der Europäischen Union.

Worum geht es im öffent­lichen Wirtschafts­recht?

Öffentliches Wirtschaftsrecht ließe sich am ehesten als öffentliches Recht der Unternehmen bezeichnen. Ganz eindeutig kann der Begriff aber nicht zugeordnet werden. Beschreiben lässt sich jedoch die Grundfunktion als hoheitliche Ordnung, Planung, Steuerung und Förderung privatwirtschaftlicher Betätigung. Das öffentliche Wirtschaftsrecht dreht sich um Themen wie die Regulierung von Unternehmen und Industrien sowie um Umweltschutz, Planungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht. 

Genau auf diesen Rechtsgebieten sowie der prozessualen Vertretung liegt auch das interdisziplinäre Know-how unseres Kanzleiteams, das zudem die öffentlichen Auftraggeber im Rahmen ihrer Beschaffungsprozesse berät. Durch die enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten anderer Bereiche in unserem Hause sowie mit Fachgutachtern unterschiedlichster Spezialgebiete bieten wir eine umfassende Rechtsberatung in allen bei der Entwicklung und Abwicklung von Projekten aufkommenden Fragestellungen.

Regulierte Industrien

Unser Beratungsspektrum umfasst die gesamte Wertschöpfungskette der regulierten Industrien, insbesondere den Bereich der Energiewirtschaft, den Gesundheits- und den Verkehrssektor sowie die Abfallwirtschaft.

Unser Team verfügt über langjährige und fundierte Erfahrung bei der Beratung großer nationaler und internationaler Unternehmen und Investoren, der öffentlichen Hand einschließlich Landes- und Bundesministerien. Wir begleiten und unterstützen unsere Mandanten in öffentlich-rechtlichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren ebenso wie bei der Gestaltung komplexer vertraglicher Strukturen. Darüber hinaus sind wir seit Jahren transaktionsbegleitend im Bereich der regulierten Industrien tätig. Zudem vertreten wir hier regelmäßig in Gerichts- und Schiedsverfahren.

Im Bereich des Energiewirtschaftsrechts verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Planung, Verhandlung und Realisierung von Erzeugungsanlagen wie etwa Gaskraftwerken, On- und Offshorewindparks, Photovoltaik- und Biomasseanlagen sowie Pumpspeicherkraftwerken, Batterie- und Gasspeichern.

Bei Infrastrukturprojekten des Verkehrssektor verfügen wir über ein großes Spektrum an Spezialkenntnissen, insbesondere in den Bereichen Energieleitungen, ÖPNV/SPNV, Häfen und Beleuchtung.

In der Abfallwirtschaft beraten wir mit unserer langjährigen Erfahrung in Entsorgungsfragen, beim Umgang mit Altdeponien, der Erweiterung von Deponien. Besondere Expertise haben wir zudem in der Abfalllogistik und in der rechtssicheren Gestaltung von Stoffströmen.

Umwelt- und Planungsrecht

Unsere Beratungstätigkeit umfasst alle Bereiche des Umwelt- und Planungsrechts. Wir beraten Unternehmen und private Vorhabenträger sowie die öffentliche Hand bei allen Fragen der Planung und Realisierung von Bauvorhaben. Beispiele sind: immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Industrieanlagen, planfeststellungsbedürftige Infrastrukturvorhaben und Projekte, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Unsere Beratung ist darauf ausgelegt, Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden. Jedoch führen wir Prozesse in allen Instanzen und mit höchstem wissenschaftlichem Anspruch, wenn es erforderlich ist.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht gehört zu den traditionellsten, aber auch vielgestaltigsten Rechtsgebieten des Öffentlichen Rechts. Unsere Beratung umfasst alle wichtigen Teilbereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts, das vom Europa- und Verfassungsrecht über das Abgaben- und Kommunalrecht bis zu den branchenspezifischen Regelungen des besonderen Verwaltungsrechts reicht. Die besondere Herausforderung der Beratung in diesem Bereich liegt darin, dass die Themen unserer Mandanten inhaltlich oft mehrere miteinander verknüpfte Teilbereiche zugleich betreffen, für die jeweils eine besondere Expertise benötigt wird. Wir verfügen über eine solche herausgehobene Expertise.

Wir unterstützen Sie bei der langfristigen Planung und Realisierung von Vorhaben ebenso wie bei der außergerichtlichen Beilegung von Interessenkonflikten. Selbstverständlich setzen wir Ihre Interessen vor den deutschen und europäischen Gerichten aller Instanzen durch.

Zu unseren Mandanten im Wirtschaftsverwaltungsrecht zählen seit jeher nicht nur namhafte private und öffentliche Unternehmen, sondern auch der Bund, die Länder und die Gemeinden, die mittelbare Staatsverwaltung und große Verbände.

Im Verfassungs- und Europarecht beraten wir regelmäßig zu schwierigen grundrechtlichen Fragestellungen sowie dem Staatsorganisations-, Parteien- und Haushaltsrecht. Wir bieten die Begleitung und Bewertung von Gesetzentwürfen an und fertigen Gutachten zu Problemstellungen im Verfassungs- und Europarecht. Unsere Mandanten vertreten wir in allen Instanzen des Verwaltungsrechtswegs, bei Verfahren vor den Verfassungsgerichten von Bund und Ländern sowie den Gerichten der Europäischen Union – nicht selten in Verfahren von bundesweiter Bedeutung.

Im finanziell sensiblen und rechtlich komplexen Bereich des Kommunalabgabenrechts und im allgemeinen Kommunalrecht unterstützen wir unsere Mandanten mit hoher fachlicher Spezialisierung und Fokussierung, die wir auch im Subventions- und Beihilfenrecht anbieten können.

Auch in anderen Spezialbereichen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts und des besonderen Verwaltungsrechts, wie etwa dem Glücksspielrecht, dem Hochschulrecht und bei regulatorischen Fragestellungen des Gesundheitsrechts können wir Sie mit langjähriger Erfahrung und allgemein bekannter großer Fachkompetenz unterstützen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
  • Fachplanungsrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Naturschutzrecht
  • Abfallrecht
  • Bodenschutzrecht
  • Bergrecht
  • Enteignungsrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Kommunales Wirtschaftsrecht, Kommunalabgabenrecht
  • Kommunalrecht, Beratung von Gemeinden und Gemeindeverbänden
  • Zweckverbandsrecht
  • Europarecht
  • Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Staatsorganisationsrecht, Verfassungsprozessrecht
  • Wahl- und Parteienrecht
  • Haushaltsrecht
  • Beihilferecht
  • Glücksspielrecht
  • Gesundheitsrecht

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