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KI im Unternehmen: Innovation fördern, Risiken minimieren

Künstliche Intelligenz ist die treibende Kraft für Innovation und Produktivitätssteigerung in Unternehmen.

Künstliche Intelligenz als Zukunftstreibstoff

Unternehmen stehen beim Einsatz von KI vor vielschichtigen datenschutzrechtlichen Herausforderungen, bei denen der Schutz der personenbezogenen Daten im Vordergrund steht, zugleich aber nicht die Nutzung von KI begrenzt oder gar ausgeschlossen werden soll. Um dies zu erreichen, helfen praxiserprobte Bausteine, bei deren Implementierung wir Unternehmen unterstützen. 

Aktuelles

14. März 2025 – KI-Richtlinien als Teil der KI-Governance

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, eine KI-Governance aufzubauen und in bestehende Governance-Prozesse zu integrieren. Welche Rolle KI-Richtlinien dabei spielen können beleuchtet Dr. Valentin Zipfel in seinem Beitrag hier.

22. Februar 2025 – LfD Niedersachsen: Risiken bei der Verwendung des KI-Tools DeepSeek 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen weist auf Risiken hin, die er bei der Nutzung von DeepSeek R1 (DeepSeek) sieht. Einzelheiten zur Kritik und zu Handlungsempfehlungen finden sich hier.

12. Februar 2025 – EU-Kommission streicht KI-Haftungsrichtlinie vom Arbeitsprogramm

Nach dem heute veröffentlichten Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2025 zieht die EU-Kommission den Vorschlag für eine KI-Haftungsrichtlinie zurück. Zur Begründung verweist die Kommission darauf, dass eine Einigung nicht absehbar sei.

4. Februar 2025 – Leitlinien der EU-Kommission zu verbotenen KI-Praktiken

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu verbotenen Praktiken nach Art. 5 KI-VO veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Seiten der EU-Kommission (deutsch | englisch).

2. Februar 2025 – Vorgaben zu KI-Kompetenz in Kraft getreten

Seit 2. Februar 2025 gelten die Vorschriften zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren Beitrag.

Unsere Beratungsschwerpunkte

Datenschutz und KI: sicherer Umgang mit sensiblen Daten

Unternehmen stehen dabei vor vielschichtige datenschutzrechtlichen Herausforderungen, bei denen der Schutz der personenbezogenen Daten im Vordergrund steht, nicht aber die Nutzung von KI begrenzt oder gar ausschließt. Um dies zu erreichen, helfen unter anderem folgende Bausteine, bei deren Implementierung wir Unternehmen unterstützen.

Mit GÖRG Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von KI gewährleisten

Wir beraten Sie unter anderem bei folgenden Themen:

  • Schaffung eines belastbaren Rahmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Nutzung von KI
  • Maßnahmen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes, z. B. Datenschutzfolgenabschätzungen, Risikoregister
  • Datenschutzkonforme Nutzung von Trainingsdaten in KI-Systemen
  • Wahrung von Betroffenenrechten
  • Awareness bei Mitarbeitenden
  • Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle und deren Aufarbeitung 

 

Kontakt: Dr. Andrea Kirsch

Mit GÖRG Datenrecht und KI erfolgreich managen

Um den Herausforderungen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit personenbezogenen und sonstigen geschäftskritischen Daten zu begegnen, unterstützen wir Unternehmen tatkräftig, mit viel Erfahrung und unseren Best Practice Ansätzen wie folgt:

  • Wir helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI grundlegend zu verstehen und einzuhalten.
  • Wir unterstützen dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz zu erfüllen.
  • Gemeinsam identifizieren wir potenzielle Risiken im Umgang mit Daten und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um diese zu minimieren.
  • Wir erstellen und überprüfen Verträge, die den Umgang mit Daten und KI-Technologien regeln, um die Unternehmensinteressen bestmöglich zu schützen.
  • Wir bieten Schulungen für die Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für Datenschutz und Datensicherheit zu schärfen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

 

Kontakt: Dr. Andrea Kirsch

Der Einsatz von KI bietet Tech Unternehmen und ihren Investoren enorme Chancen, bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich.

Mit GÖRG Potenziale von KI als Geschäftsmodell nutzen und Risiken minimieren

Um das Potenzial von KI entsprechend auszuschöpfen, braucht es neben treffender Risikoanalysen eine durchdachte Strukturierung der Deals und eine passende Gestaltung von Verträgen - für Start-ups, etablierte Tech Unternehmen und Investoren.

Wir verfügen hier über die notwendige Expertise und bietet maßgeschneiderte Lösungen:

  • Due Diligence & Risikobewertung: Prüfung und Bewertung von u.a. KI-Technologie und Produkt, Schutz von IP sowie etwaigen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sonstigen KI-spezifischen Risiken.
  • Venture Capital & beyond: Strukturierung und Durchführung von Finanzierungsrunden und anderen Finanzierungstransaktionen „beyond VC“.
  • M&A und Joint Ventures: Strategische Beratung, Strukturierung und Durchführung von Unternehmenskäufen und Kooperationen, inkl. Fusionskontrolle und außenwirtschaftsrechtliche Fragen.
  • Mitarbeiterbindung & Incentives: Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, Vertraulichkeits- & Wettbewerbsvereinbarungen zur Sicherung von Schlüsselkräften.

Kontakt: Sebastian Frech

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Neue Einsatzszenarien für KI-Systeme entstehen in hoher Geschwindigkeit, bestehende Prozesse werden automatisiert, und innovative Produkte sowie Geschäftsmodelle eröffnen neue Möglichkeiten. Diese Dynamik erfordert jedoch ein frühzeitiges und gezieltes Eingreifen, um potenzielle Risiken zu minimieren und den Einsatz von KI gezielt an den Unternehmenszielen auszurichten. Eine durchdachte KI-Governance schafft dabei den Rahmen für eine verantwortungsvolle und effiziente Nutzung dieser zukunftsweisenden Technologie.

Mit GÖRG verantwortungsvoll KI nutzen: so gelingt eine effektive Governance

Wir unterstützten Unternehmen beim Aufbau einer modernen KI-Governance: 

  • Beratung zur Durchführung von Implementierungsprojekten zum Umsetzung der KI-Verordnung.
  • Integration der KI-Governance in bestehende Prozesse und Verfahren etwa in Bezug auf den Datenschutz und das Auslagerungsmanagement.
  • Einführung von KI-Richtlinien und Entwicklung von Schulungsleitlinien.
  • Unterstützung beim Aufbau eines KI-Risikoregisters und der entsprechenden Risikobewertung.
  • Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Belange beim Einsatz von KI, z.B. Informations- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Nähere Informationen dazu haben wir auf unserer Themenseite KI-Governance zusammengestellt.

 

Kontakt: Dr. Andrea Kirsch, Dr. Michael Heise

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