Dr. Marcus Richter berät national und international tätige Unternehmen im Arbeitsrecht.
Mehr zum Arbeitsrecht: Besuchen Sie auch unseren Restrukturierungs-Blog Re.Work.
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Dr. Marcus Richter berät national und international tätige Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er verfügt insbesondere über erhebliche Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmenskäufen, Reorganisationen und Restrukturierungen sowie Outsourcing- und Integrationsprojekten. Dabei übernimmt er sowohl die strategische Konzeptionierung als auch die Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten zu Tarifverträgen, Interessenausgleichen, Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellenverfahren, ebenso wie die Umsetzung der Maßnahmen einschließlich etwaig erforderlicher Prozessführung.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Beratung zu arbeitsrechtlicher Compliance, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassungen und der Beauftragung von Werk- und Subunternehmern in Abgrenzung zur (illegalen) Arbeitnehmerentleihe. Daneben berät Dr. Marcus Richter regelmäßig Unternehmen und in Einzelfällen auch Top-Führungskräfte zur Gestaltung von Arbeits- und Organanstellungsverträgen sowie im Zusammenhang mit deren Beendigung.
Sein Branchenfokus liegt in den Bereichen Automotive, Metall- und Elektroindustrie, Einzelhandel sowie der pharmazeutischen und chemischen Industrie.
Dr. Marcus Richter ist Partner bei der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB und seit 2021 Mitglied des Geschäftsführender Ausschusses.
Vor seinem Eintritt bei GÖRG war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei den beiden renommierten Arbeitsrechtsprofessoren Professor Dr. Dr. Ulrich Preis und Prof. Dr. Dr. Peter Hanau, Köln.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln promovierte Dr. Marcus Richter an der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Dr. Ulrich Preis zu einem arbeitsrechtlichen Thema (Aktiv produktionsbehindernde Arbeitskampfmaßnahmen).
Dr. Marcus Richter absolvierte sein Referendariat in Köln unter anderem mit Stationen beim Landschaftsverband Rheinland, in einem arbeitsrechtlichen Dezernat einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei sowie einer der führenden Arbeitsrechtsboutiquen.
Die Zulassung als Anwalt erfolgte im Jahr 2004.
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